Hallo Michaela,
wie von den anderen Teilnehmern bereits erwähnt ist sind die von Ihnen angestrebte Beschäftigung innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen und auch unter 3 Stunden täglich. Eine Pflicht die Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen besteht aber dennoch. Zur Frage, ob Sie z.B. auch beim Tierschutz helfen könnten, verweisen wir auf die Anfrage vom 22.12.2013 bzw. die Antworten vom Folgetag:
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