Niemand wird Sie daran hindern, dass Sie wieder arbeiten gehen. Ausländische Einkünfte werden bei Erwerbsminderungsrenten genau wie inländische angerechnet und bei Überschreitung der individuellen Grenzen wird dann nicht mehr gezahlt. Eine Ablehnung der Rente ist als solches nicht wirklich möglich auch eine Rücknahme aufgrund der Betreuung wenig sinnig. Sollten Sie die Rente bewilligt bekommen, vielleicht gegen Ihren eigenen Willen, können Sie durch die Aufnahme einer Beschäftigung die Zahlung (jedoch nicht den Anspruch) steuern. Sehen Sie diese Zahlung doch nicht so negativ, schließlich soll Sie doch zu Ihrer Absicherung beitragen und stellt kein Stigma dar.