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Arbeiten trotz Frührente

von Elton22.08.2007 | 10:08
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Hallo, bin neu in diesem Forum hier und hoffe das mir hier jemand einen Rat geben kann. Ich bin im März 2007 am Hirn operiert worden. War an einem langsam wachsendem, gutartigem Hirntumor erkrankt. Wenn meine Ärzte vor einigen Jahren etwas mehr aufgepasst hätten, wäre der Tumor wahrscheinlich nicht so groß gewesen und die Chirurgen hätten mir besser helfen können. Aber klagen hilft ja bekanntlich nicht viel weiter, also mache ich das Beste aus meiner Situation. Der Tumor konnte zwar komplett entfernt werden aber ich leide momentan an den Folgen der OP, die da wären: - Doppeltes Sehen (Schielen) aufgrund einer Fehlstellung des rechten Auges - Teilweise Lähmung der rechten Armmuskulatur (Feinmotorik) - Rechtsseitige Gesichtslähmung - Gang- und Standataxie (laufe momentan mit einem Rollator) Habe einen Beruf erlernt und war kurz davor mein Studium zu beenden. Hätte nur noch mein Diplom schreiben müssen. Bin jetzt 30 Jahre alt. So viel zu meiner Vorgeschichte. Meine Frage bezieht sich auf den Umstände, wenn ich nicht komplett genese. Man hat mir schon einen Antrag auf Frührente zugeschickt. Hab mit dem ausfüllen und abschicken aber bisher gewartet, da die Ärzte sagen, ein endgültiges Urteil lässt sich erst nach ca. 1 Jahr fällen. Möchte natürlich mein Studium beenden und arbeiten gehen. Was ist aber wenn ich nur noch teilweise arbeiten kann? Kann ich dann trotz Frührente noch nebenbei jobben? Wenn ja, in welchem Umfang? Gibt es so etwas wie teilweise Frührente? Über Antworten oder weiterführende Links wäre ich echt dankbar. MfG Elton

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.08.2007 | 10:11

Wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (in den letzten 5 Jahre drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rente eingezahlt haben und die Wartezeit von 60 Kalendermonaten Beitragzeiten) erfüllt haben könne Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Ärzte stellen dann aufgrund Ihres restlichen Leistungsvermögen fest wie viel Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Wenn Sie nur noch bis 3 Stunden arbeiten können erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente (EMRT), wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden noch arbeiten können erhalten Sie die teilweise EMRT, wenn Sie noch 6 Stunden und 1 Minaute arbeiten können erhalten Sie gar keine Rente.

Bei der vollen EMRT dürfen Sie 350,- EUR dazuverdienen. Bei der teilweisen EMRT sind auch zunächst die 350,- EUR ohne Belang, dazu können Sie noch bis zu Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze hinzuverdienen. Diese wird aus Ihrem Verdienst aus den letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn errechnet.

Moderatoren-Antwortam 22.08.2007 | 11:26

Die einzelnen Ausnahmen der Wartezeiterfüllung habe ich weggelassen, das führe hier zu weit.

Aber wenn mann sie angibt (wie von "-.-") dann sollte man sie richtig angeben!

"Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge haben."

Moderatoren-Antwortam 22.08.2007 | 13:21

"-.-" siehe hier §53 Abs. 2 S. 1 SGB VI.

6 Antworten

-.-am 22.08.2007 | 11:19
Es hört sich hier schwer nach einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung bzw. einer Wartezeitfiktion bzgl. des Fünfjahreszeitraum. Also wären die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen so wie Sie dies geschildert haben nicht zu erfüllen, da sich Elton noch im Studium befindet. Die EM ist dann innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten.
-.-am 22.08.2007 | 13:09
Und als Experte sollte mann (?) vielleicht die genauen Asführungen hierzu kennen! Aber ich denke bei eine Beratungsstelle ist Elton besser aufgehoben.
x-xam 22.08.2007 | 13:41
!
-.-am 22.08.2007 | 14:21
Ich kenne die Vorschriften. Aber auch die gängigen Arbeitsanweisungen hierzu....
Mam 22.08.2007 | 14:29
Wo bitte steht denn in Ihrer Arbeitsanweisung irgendetwas von einem Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung "Eintritt EM binnen 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung" ??? Auch wenn sie`s nicht glauben wollen, der Experte kennt sich da (augenscheinlich) doch etwas besser aus als Sie...
Eltonam 22.08.2007 | 17:24
Ich danke Ihnen für die Antworten.
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