Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (in den letzten 5 Jahre drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rente eingezahlt haben und die Wartezeit von 60 Kalendermonaten Beitragzeiten) erfüllt haben könne Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Die Ärzte stellen dann aufgrund Ihres restlichen Leistungsvermögen fest wie viel Stunden Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Wenn Sie nur noch bis 3 Stunden arbeiten können erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente (EMRT), wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden noch arbeiten können erhalten Sie die teilweise EMRT, wenn Sie noch 6 Stunden und 1 Minaute arbeiten können erhalten Sie gar keine Rente.
Bei der vollen EMRT dürfen Sie 350,- EUR dazuverdienen. Bei der teilweisen EMRT sind auch zunächst die 350,- EUR ohne Belang, dazu können Sie noch bis zu Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze hinzuverdienen. Diese wird aus Ihrem Verdienst aus den letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn errechnet.
Die einzelnen Ausnahmen der Wartezeiterfüllung habe ich weggelassen, das führe hier zu weit.
Aber wenn mann sie angibt (wie von "-.-") dann sollte man sie richtig angeben!
"Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge haben."
"-.-" siehe hier §53 Abs. 2 S. 1 SGB VI.
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