Wenn Ihre Frau den Job noch "hinbekommt", gilt sie eigentlich nicht als AU, weil eine AU auf die letzte Tätigkeit bezogen ist. Vielleicht weis der Psychiater gar nicht, dass sie nur einen 1-Std.Job hat.
Aber in diesem Fall würde ich den Rat von Schade befolgen, dies mit Ihrem Arzt abzusprechen.
Vielleicht hält er sie in diesem Fall auch noch für arbeitsfähig für eine so kurze Zeit, oder er hält es in diesem Fall sogar für sinnvoll, dass sie versucht, noch weiterzuarbeiten, wenn sie meint es täte ihr gut. Wenn es nicht geht, kann er sie auch jederzeit - praktisch auch auf ihren eigenen Wunsch hin, AU schreiben. Dann wäre das Optimum sogar erreicht.
Versicherungsrechtlich dürften dann auch keine Probleme auftreten. Nur, wenn sie ihre Leistung nicht mehr bringen könnte, könnte ihr Arbeitgeber ihr zu kündigen. Aber das ist ein andere Sache, die auch gütlich mit dem AG geregelt werden könnte.
Alles Gute für Ihre Frau