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Experten-Antwort

Arbeiten trotz voller Erwerbsminderungsrente

von Jacobs28.03.2014 | 10:51
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mitarbeiter erhält eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Er möchte dennoch, während dieser Rente, mit 20 Wochenstunden arbeiten, obwohl der Hinzuverdienst nur 450,00 € beträgt. Ich würde Ihn als Arbeitnehmer, mit der vollen Sozialversicherungspflicht anmelden. Ist das richtig?? Vielen Dank für Ihre Hilfe Jacobs

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jacobs,

bevor der Arbeitnehmer bei Ihnen die Beschäftigung beginn möge er bitte mit seinem Rententräger klären ob dieser Job dem Rentenbezug nicht evtl. entgegensteht. Problematisch ist nicht das EInkommen, sondern die wöchentl. Arbeitszeit von 20 Stunden. Als Vollerwerbsminderungsrentner kann ich nämlich aus gesundheitlichen Gründen eigentlich nicht mehr als 3 Std./tgl. bzw 15 Std./wöchentl. arbeiten. Die Jobaufnahme könnte also möglicherweise den Rentenanspruch gefährden. Es ist aber auch möglich, dass die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird. das sollte im Vorfeld geklärt werden.

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4 Antworten

najaam 28.03.2014 | 11:07
bei 5,60 EUR in der Stunde gibt es doch kein Problem...!
der Monat hat mehr als 4 Wochenam 28.03.2014 | 11:59
5,19 Euro
Sozialröchler?am 29.03.2014 | 23:45
Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 450 Euro (bis 31.12.2012: 400 Euro), ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Darüber hinaus ist jedoch im besonderen Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. Bei einer Nachprüfung kann die Wochenarbeitszeit von 20 Stunden problematisch werden, sofern nicht eine Beschäftigung zu Lasten der Restgesundheit oder nur vergönnungsweise erfolgt. Beträgt das Bruttoentgelt bis 450 EUR mtl., hat die Anmeldung als "Minijob" bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu erfolgen. Liegt das Entgelt darüber, melden Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung an die gewählte Krankenkasse.
Schorscham 30.03.2014 | 15:11
Zitat von Sozialröchler? anzeigenausblenden
Und genau das ist der springende Punkt! Was ein "besonderer Einzelfall" ist, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter individuell. Und ob tatsächlich "auf Kosten der Restgesundheit" gearbeitet wird, entscheidet der sozialmedizinische Dienst der DRV und nicht der eigene Hausarzt. Wer als vollständig Erwerbsgeminderter keinen Ärger riskieren will, sollte mit seiner Arbeitszeit grundsätzlich immer UNTER 3 Stunden täglich bleiben. Da mindestens 3 Stunden schon zu viel sein können. Es kann sogar sein, dass der aktuell zuständige Sachbearbeiter keinerlei Bedenken äußert, während seine Urlaubsvertretung trotzdem eine Überprüfung anordnet. (Alles schon passiert!)
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