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arbeitgeber

von franzi12.07.2010 | 10:54
1685 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo zusamm, ich habe bei der rentenversicherung einen antrag auf teilhabe am arbeitleben gestellt, muss jtzt zum gutachter. wenn ich jetzt meinem arbeitgeber sage das ich meinem beruf nicht mehr aus üben darf und er mich kündigt läuft es dann trotzdem weiter über die rentenversicherung?? lg und danke schon mal...

4 Antworten

-am 12.07.2010 | 11:11
Die Zuständigkeit ändert sich nicht in Abhängigkeit davon ob Sie beschäftigt sind oder nicht. Würden Sie vor Beginn der Maßnahme entlassen werden, müssten Sie sich gegebenenfalls für eine Übergangszeit arbeitslos melden; möglicherweise stellt sich die Frage auch gar nicht, weil Sie arbeitsunfähig geschrieben sind.
Arnoldam 12.07.2010 | 11:11
Woher wissen Sie, das Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können ? Und warum sollten oder wollen Sie ihrem Arbeitgeber schon JETZT etwas mitteilen, was noch gar nicht von der RV entschieden ist ? Sie müssen doch jetzt erst zum Gutachter und danach wird doch erst entschieden ob ihnen überhaupt eine Teilhabe genehmigt wird oder nicht. Wenn die Teilhabe von der RV abgelehnt wird und/oder Sie nciht berufsunfähig sind , haben Sie ihren AG doch ganz umsonst " verrückt " gemacht und sich eventuell sogar erhebliche Nachteile eingehandelt die nicht mehr rückgängig zu machen sind - wie z.b. eine Kündigung. Also erstmal würde ich an ihrer Stelle erstmal schön die Füße stillhalten und auf die endgültige Entscheidung der RV warten. Dann ist es immer noch an der Zeit den Arbeitgeber entsprechend vom Stand der Dinge zu informieren. Arbeitgeber dürfen zwar alles essen - aber noch lange nicht alles - zu früh ! - wisssen... Um ihre eigentliche Frage zu beantworten : Ja, natütürlich liefe auch im Falle einer Kündigung durch den AG der Antrag ganz normal weiter. Das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun.
franziam 12.07.2010 | 12:09
Zitat von Arnold anzeigenausblenden
Arnold schrieb

Woher wissen Sie, das Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können ?

Und warum sollten oder wollen Sie ihrem Arbeitgeber schon JETZT etwas mitteilen, was noch gar nicht von der RV entschieden ist ?

Sie müssen doch jetzt erst zum Gutachter und danach wird doch erst entschieden ob ihnen überhaupt eine Teilhabe genehmigt wird oder nicht.

Wenn die Teilhabe von der RV abgelehnt wird und/oder Sie nciht berufsunfähig sind , haben Sie ihren AG doch ganz

umsonst " verrückt " gemacht und sich eventuell sogar erhebliche Nachteile eingehandelt die nicht mehr rückgängig zu machen sind - wie z.b. eine Kündigung.

Also erstmal würde ich an ihrer Stelle erstmal schön die Füße stillhalten und auf die endgültige Entscheidung der RV warten. Dann ist es immer noch an der Zeit den Arbeitgeber entsprechend vom Stand der Dinge zu informieren.

Arbeitgeber dürfen zwar alles essen - aber noch lange nicht alles - zu früh ! - wisssen...

Um ihre eigentliche Frage zu beantworten :

Ja, natütürlich liefe auch im Falle einer Kündigung durch den AG der Antrag ganz normal weiter. Das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun.

[/quote]

Ich habe 5 bandscheibenvorfälle und mein orthopäde meinte ich kann meinen beruf als hotelfachfrau nicht mehr ausüben. Bin jetzt schon seit Septemper 2009 krank. Und mein arbeitgeber fragte schon öfter wann ich wieder komm bzw ob ich überhaupt wiederkomm.

[/quote]

Was ihr behandelnder Orthopädie " meint " spielt doch überhaupt keine Rolle und ist allenfalls seine private Meinung.

Der entscheidet das doch gar nicht...

Einzig und alleine die RV wird nach umfangreichen med. Ermittlungen eine Entscheidung hinsichtlich Erwerbsminderungt fällen. Die Meinungen / Berichte der behandelnden Ärzte werden natürlich im Verfahren berücksichtigt haben aber keine entscheidende Bedeutung.

Wenn der Gutachter jetzt zu einer anderen Meinung als ihr Orthopäde kommt und Sie für Erwerbsfähig hält, haben Sie z.b. schon ein Problem...

Die Meinung dese Gutachters ist nämlich anders als die des behandelnden Arztes für den med. Dienst der RV von ganz entscheidender Bedeutung.

Deshalb warten Sie die Begutachutng doch erstmal ab. Nach Kenntnis dieses Gutachten sind Sie dann auch weitaus schlauer.

Ich habe 5 bandscheibenvorfälle und mein orthopäde meinte ich kann meinen beruf als hotelfachfrau nicht mehr ausüben. Bin jetzt schon seit Septemper 2009 krank. Und mein arbeitgeber fragte schon öfter wann ich wieder komm bzw ob ich überhaupt wiederkomm.
Arnoldam 12.07.2010 | 12:19
Woher wissen Sie, das Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können ? Und warum sollten oder wollen Sie ihrem Arbeitgeber schon JETZT etwas mitteilen, was noch gar nicht von der RV entschieden ist ? Sie müssen doch jetzt erst zum Gutachter und danach wird doch erst entschieden ob ihnen überhaupt eine Teilhabe genehmigt wird oder nicht. Wenn die Teilhabe von der RV abgelehnt wird und/oder Sie nciht berufsunfähig sind , haben Sie ihren AG doch ganz umsonst " verrückt " gemacht und sich eventuell sogar erhebliche Nachteile eingehandelt die nicht mehr rückgängig zu machen sind - wie z.b. eine Kündigung. Also erstmal würde ich an ihrer Stelle erstmal schön die Füße stillhalten und auf die endgültige Entscheidung der RV warten. Dann ist es immer noch an der Zeit den Arbeitgeber entsprechend vom Stand der Dinge zu informieren. Arbeitgeber dürfen zwar alles essen - aber noch lange nicht alles - zu früh ! - wisssen... Um ihre eigentliche Frage zu beantworten : Ja, natütürlich liefe auch im Falle einer Kündigung durch den AG der Antrag ganz normal weiter. Das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun.
Ich habe 5 bandscheibenvorfälle und mein orthopäde meinte ich kann meinen beruf als hotelfachfrau nicht mehr ausüben. Bin jetzt schon seit Septemper 2009 krank. Und mein arbeitgeber fragte schon öfter wann ich wieder komm bzw ob ich überhaupt wiederkomm.
Was ihr behandelnder Orthopädie " meint " spielt doch überhaupt keine Rolle und ist allenfalls seine private Meinung. Der entscheidet das doch gar nicht... Einzig und alleine die RV wird nach umfangreichen med. Ermittlungen eine Entscheidung hinsichtlich Erwerbsminderungt fällen. Die Meinungen / Berichte der behandelnden Ärzte werden natürlich im Verfahren berücksichtigt haben aber keine entscheidende Bedeutung. Wenn der Gutachter jetzt zu einer anderen Meinung als ihr Orthopäde kommt und Sie für Erwerbsfähig hält, haben Sie z.b. schon ein Problem... Die Meinung dese Gutachters ist nämlich anders als die des behandelnden Arztes für den med. Dienst der RV von ganz entscheidender Bedeutung. Deshalb warten Sie die Begutachutng doch erstmal ab. Nach Kenntnis dieses Gutachten sind Sie dann auch weitaus schlauer.
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