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Arbeitgeber abgabefrei?

von MoK21.07.2009 | 17:57
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag fuer knapp 3 Monate und einer 40 Stundenwoche. Der Arbeitgeber sagt, weil die Vertragsfrist 3 Monate nicht ueberschreitet, muss er keine Abgaben machen. Stimmt das?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo MoK,

Sie müssen keine Sozialabgaben zahlen, wenn das Arbeitsentgelt im Monat 400 EUR nicht übersteigt. Es handelt sich dann um eine geringfügige Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt pauschal u.a.15% für die gesetzliche Rentenversicherung.

Ein höherer Monatsverdienst als 400 EUR ist zulässig, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Ka-lenderjahres (01.01 bis 31.12) auf längstens 50 Arbeitstage oder 2 Monate begrenzt ist. Die Beschäf-tigung muss entweder aufgrund der Eigenart (z.B. Aushilfskraft für die Dauer einer Veranstaltung) oder im voraus zeitlich begrenzt sein.

Falls Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind Sie sozialversicherungspflichtig.

Es gibt jedoch bei einem Verdienst zwischen 400,01 EUR und 800 EUR die Möglichkeit der Gleitzone.

Für weitere steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen ausgewiesenen Steuerexperten.

1 Antworten

Chrisam 21.07.2009 | 20:32
Grundsätzlich ist die Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung auf 2 Monate beschränkt. Weitergehende Auskünfte sind nur bei mehrAngaben möglich. Was machen Sie bisher, ggf. Student? Haben Sie im Kalenderjahr schonmal gearbeitet, wenn ja wie lange? Ggf. Angaben zu den Wochenarbeitstagen usw.....
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