die sache ist doch hier, dass der AN auf die möglichkeit des verzichts auf versicherungsfreiheit nicht hingewiesen wurde? oder liegt ein schriftlicher nachweis vor, dass der AN versicherungsfreiheit wünscht?
grundsätzlich denke ich zwar, dass auch der AN mal seine grauen gehirnzellen anstrengen sollte, seinen monatlichen abrechnungsbogen kontrollieren sollte - und sich über die rechtlichen voraussetzungen seines arbeitsverhältnisses informieren sollte, aber für mich wäre nun auch der zeitraum ausschlaggebend. wenn man z.b. mehrere jahre bereits ohne "aufstockung" gearbeitet, wird sich sicherlich rumgesprochen haben, dass man auch den vollen RV-beitrag zahlen könnte - steht ja in jedem billigen wochenblatt. dann würde ich auch ein bisschen an misbrauch denken .... ist das arbeitsverhältnis aber nur ein paar monate alt, ... naja, ich sage nur zustellungsvermutung der verzichtserklärung beim arbeitgeber durch die post.
wenn's einem erst nach ein paar jahren auffällt - und zufälligerweise erst dann, wenn man eine EU möchte - hört man nicht nur ein kleines glöckchen läuten ... es ist ja nicht so, dass AN kein grundsätzliches interesse an den rechtlichen begebenheiten ihres arbeitsverhältnisses haben sollten.
zuza.