Hallo ich habe anfang August den Rentenbescheid erhalten wo ich einspruch gegen eingelegt habe teilweiseerwerbsgemindert bis januar 2018 aber ohne rente. Zahlung da ich angeblich zuviel verdiene . Bin ausgesundheitlichen gründen damals 2011 in teilzeit gegeangen mit teilabfindung. Also ich arbeite seid 4 jahren in meiner begrenzten stunden zahl schon . Nun läuft der einspruch . Da ja 2011 dieerste rente abgelehnt wurde. Werde dies alles. Nun meinem Arbeitgeber ( post) mitteilen . Das es noch einschwebendes verfahren ist. Muss ich dies tun oder nicht ???
Was Sie dem AG melden müssen ist zunächst mal Arbeitsrecht und keine Rentenfrage.
Wegen was läuft eigentlich der Widerspruch?
Wollen Sie die volle Rente? Wäre aber nicht unbedingt logisch, wenn Sie seit 4 Jahren täglich beweisen, dass Sie in Teilzeit arbeiten können......
Oder um was genau kämpfen Sie?
Der erste renten antrag war 2011 abgelehnt worden der neue ist durch gegeangen aber die krankheitslage ist die gleiche .. Nur weil ich seid 4jahren nur teilzeit arbeiten kann ist meine hinzuverdienstgrenze so tief das ich kein Geld erhalte aber teilerwerbsunfähig bin. Daher habe ich einen überprüfungsantrag auf die ablehnung von 2011 gestellt wie mir hier empfohlen wurde..... Mal schauen was kommt ..... Also eigendlich alles wieder in der schwebe