Arbeitgeber meldet Gleitzone nicht an.

von
Evelyn Maier

Zwei Monate in Folge lag ich mit den Stunden über der Bemessungsgrenze für einen Minijob.

Der AG ist der Meinung, Mehrstunden durch die der Minijob zur Gleitzone wird, sind als Mehrstunden auf den nächsten Monat zu übertragen.

Als ich mich nach 2 1/2 Monaten nicht mehr darauf einlassen wollte, wurde kommentarlos der Stundenlohn für Stunden im laufenden Monat - ohne die Mehrstunden überwiesen, per SMS die fixen Tage an denen ich arbeiten hätte sollen abgesagt, der AG nahm meine Anrufe nicht mehr an und reagierte nicht auf meine E-Mails.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

von
Horst

Was hat das mit der DRV zu tun?

von
Stiller Gast

Zitiert von: Evelyn Maier
Zwei Monate in Folge lag ich mit den Stunden über der Bemessungsgrenze für einen Minijob.

Der AG ist der Meinung, Mehrstunden durch die der Minijob zur Gleitzone wird, sind als Mehrstunden auf den nächsten Monat zu übertragen.

Als ich mich nach 2 1/2 Monaten nicht mehr darauf einlassen wollte, wurde kommentarlos der Stundenlohn für Stunden im laufenden Monat - ohne die Mehrstunden überwiesen, per SMS die fixen Tage an denen ich arbeiten hätte sollen abgesagt, der AG nahm meine Anrufe nicht mehr an und reagierte nicht auf meine E-Mails.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Am effektivsten wäre es, die Einzugs- und Meldestelle bei der Minijobzentrale (= DRV Knappschaft-Bahn-See) über die Vorgehensweise des Arbeitsgebers zu informieren. Sie erreichen die Minijobzentrale telefonisch unter der Nummer 0355 2902-70799.

von
Stiller Gast

Zitiert von: Horst
Was hat das mit der DRV zu tun?

Hallo Horst, für den Beitragseinzug bei geringfügig Beschäftigten ist die DRV zuständig (DRV Knappschaft-Bahn-See, Minijobzentrale).

von
W*lfgang

Zitiert von: Evelyn Maier
Zwei Monate in Folge lag ich mit den Stunden über der Bemessungsgrenze für einen Minijob.

Hallo Evelyn Maier,

auch ein Minijob kann zulässigerweise bei unerwartetem/deutlichem Mehreinkommen (Mehrarbeit, Vertretung) nach oben hin offen über der 450-EUR-Grenze - sogar in 3 Monaten im Jahr:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/02_450_euro_minijobs_imph/01_entgeltgrenze/node.html

Meiner Meinung nach, haben Sie ihren Arbeitgeber unnötig 'genötigt', da offensichtlich die 3 Monate noch nicht erreicht waren, bevor er sie aus seiner/richtigen Sicht, aus dem Minijob auf Jahressicht insgesamt in die Gleitzone hätte 'überführen' müsste - was für den AG wohl sogar die günstigere Variante für seine Abgaben wäre ;-)

Gruß
w.

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