Hallo Eleonore,
das ist immer schwer zu sagen. Dies ist je nach Rentenversicherungsträger sehr unterschiedlich.
Nehmen Sie bitte nochmals Kontakt mit dem Sachbearbeiter auf und besprechen Sie den Sachverhalt mit ihm. Er kann Ihnen sagen, wann der Rentenbescheid erteilt werden kann.
Die Erteilung eines vorläufigen Rentenbescheides ist auf jeden Fall eine Möglichkeit. Aber auch hierzu müssten Sie den Sachbearbeiter anrufen.