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Experten-Antwort

Arbeitgeber will Anreisebescheid der Rehaklinik haben

von zwiebel21.08.2012 | 16:29
8683 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie oben angegeben will der Arbeitgeber den Anreisebescheid der Rehaklinik haben, allerdings sehe ich de Grund dafür nicht ein. Laut dem Bescheid der DRV muss ich den Arbeitgeber, nachdem ich ihm den Zettel der beim Bescheid beilag abgegeben hatte, nur über den Anreisetermin informieren. Ich will aber nicht das er weiß in welche Rehaklinik ich fahre. Muß ich den Anreisebescheid wirklich abgeben? LG Zwiebel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen "Zwiebel",

das eine ist sicherlich die rechtliche Seite. Da sieht es so aus, dass der Arbeitgeber Sie nicht zwingen kann , einen Anreisebescheid der Reha-Klinik vorzulegen. Sie sind verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie aufgrund der Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert sind. Hierfür wurde seitens der Rentenversicherungsträger das Ihnen mit Bescheid übersandte Formular entwickelt, aus dem der Arbeitgeber entnehmen kann, dass Sie ab dem angegebenen Datum an einer Reha-Leistung teilnehmen.

Die andere Seite ist die Beziehungsseite zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen. Diese könnte natürlich durchaus leiden, wenn Sie ihm die geforderte Auskunft verweigern. Ich gebe zu bedenken, dass viele Reha-Kliniken mehrere Krankheitsbilder therapieren, so dass der Arbeitgeber nicht unbedingt abschließende Rückschlüsse auf die bei Ihnen vorliegende Erkrankung anstellen kann. Darüber hinaus könnte es auch zu einer Stufenweisen Wiedereingliederung im Anschluss an die Reha-Leistung kommen. In diesen Fällen würde die Reha-Klinik - mit Ihrer Zustimmung natürlich - ebenfalls Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.

Es ist Ihr Arbeitsverhältnis und somit Ihre Entscheidung. Zwingen kann der Arbeitgeber Sie nicht. Vielleicht ist es hilfreich, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Bedenken einfach mal schildern. Ein offenes Wort könnte das Vertrauen und die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber auch stärken. Ein vertrauensvolles Miteinander wäre doch auch in Ihrem Interesse.

Wir wünschen Ihnen für Ihre Reha-Leistung viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Experte

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9 Antworten

Klaus-Peteram 21.08.2012 | 17:26
Nein, das müssen Sie natürlich nicht. Dem Chef geht es nichts an in welche Klinik Sie genau fahren. Auch kann geht ihn die Fachrichtung der Klinik nichts an ( die er daraus dann ja erkennen würde ). Denn daraus könnte er dann u.U. falsche Schlüsse hinsichtlich ihrer Erkrankung und damit letztlich auch ihrer zukünftigen Leistungsfähigkeit/minderung ziehen. Welche Konsequenzen natürlich ihre Verweigerungshaltung dann für ihr Arbeitsverhältnis haben wird , steht auf einem anderen Blatt. Wenn ihr Chef Sie dann dadurch auf dem " Kieker " hat weil die Chjemie nachhaltig gestört ist , ist das natürlich nciht von Vorteil für Sie um es mal vorsichtig auszudrücken. Letztlich liegt also die Entscheidung ob Sie seinem Wunsch entsprechen bei ihnen unter Abwägung aller möglichen Konsequenzen.
zwiebelam 21.08.2012 | 21:23
Hallo, na ja jetzt stell dir mal vor R.A. du hast einen psychisch anstrengenden Beruf, und fährst in eine Psychosomatische Reha und dein Arbeitgeber weiß nicht das du solche Probleme hast, und du möchtest eigentlich auch nicht das er davon etwas erfährt bzw so spät wie möglich. Es gibt halt ne Menge Arbeitgeber die daraus gleich voreilige Schlüsse ziehen, oder? Ist jetzt nur als Beispiel gemeint. LG Zwiebel
R.A.am 21.08.2012 | 20:11
@Klaus-Peter hat völlig Recht! Manchmal ist es klüger auf seine Rechte zu verzichten. Nämlich immer dann, wenn ein Chef, ein Vermieter, ein Bankangestellter etc., aus Trotz schikanös werden könnte. Ich persönlich hätte jedenfalls kein Problem damit, meinem Chef die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Warum manche Mitmenschen so ein Theater auch wegen ärztlichen Schweigepflichtsentbindungen machen, kann ich in den meisten Fällen nicht nachvollziehen! MfG
-/-am 21.08.2012 | 22:18
Und was hat das ganze mit Rentenrecht zu tun? Arbeitsrecht ist Sache von Gewerkschaften, Anwälten, etc.
zwiebelam 21.08.2012 | 22:35
Hallo -/-, schade das man so eine Antwort erhält. Ich für meinen Teil dachte, da hier mehrere Beiträge über Reha Themen sind, dass ich hier vielleicht auch auf mein Thema eine vernünftige Antwort erhalte. Die Antwort von Klaus-Peter war ja auch echt nett. LG Zwiebel
I. Wrobelam 22.08.2012 | 11:49
Und jetzt zufrieden ... letztendlich trifft doch auch der Experte nur mit "netteren" Worten die gleiche Aussage. Wenn Sie kein Vertrauen zu Ihrem Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer haben, dann stecken Sie in Ihrer persönlichen Zwickmühle, Wenn Ihre "negative" Einschätzung über Ihren Arbeitgeber richtig ist, was schätzen Sie wohl wird er vermuten, wenn Sie ihm seinen Wunsch nicht erfüllen. Da dürfte in Ihrem Beispielfall der Gedanke an eine psychosomatische Rehamaßnahme schon von alleine kommen. Vielleicht war es in Ihrer Firma diese Verfahrensweise bislang so Usus und Ihre Kollegen/innen haben dies bereitwillig getan. Das wissen sie selbst am Besten bzw. sie kennen im Unterschied zu den Forumsteilnehmern die handelnden Personen. Und was haben Sie sich denn für eine Antwort hier im Forum erhofft Dass der Experte sagt, der Bescheid der DRV ist fehlerhaft und Sie verpflichtet sind, dem Arbeitgeber den Bescheid zu zeigen ;-)
Elliam 22.08.2012 | 22:35
Wenn jemand in einer psychosmatischen Fachklinik oder einer Fachklinik für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit / Sucht therapiert wird, dann hat der Patient aus gutem Recht einen Schutz auf seine Pesönlichkeit. Bei vielen Menschen ist die Tatsache einer solchen Behandlung mit zu vielen Vorurteilen verbunden. Ich würde dem Arbeitgeber mitteilen, dass es das eigene Recht auf Diskretion ist, was einem verbietet, diese Information weiter zu geben. Wenn sich hier Leute in dem Sinne äußern, sie könnten es nicht verstehen, dass man solcherlei Aufhebens zur Schweigepflichtentbindung macht, so bitte ich dieselben, sich in diese Situation hinein zu versetzen.
zwiebelam 22.08.2012 | 21:05
Hallo Experte und I. Wrobel, danke für ihre Antworten. Ganz ehrlich habe ich gehofft das es vielleicht irgendwo wenn auch versteckt womglich auch im Internet etwas gibt wa ich dem Arbeitgeber vorlegen kann, das ihn das nichts angeht. Und auch wenn es velleicht vorher in dieser Firma so Usus gewesen sein sollte, den Anreisebescheid abzugeben, ist es doch mein gutes Recht zu Fragen ob es da vielleicht irgendwo was schriftliches gibt. Und nein ich hatte nicht erwartet das der Experte sagt, das der DRV Bescheid fehlerhaft ist. Gruß Zwiebel
Schwarzwälderam 24.08.2012 | 11:06
Wie wäre es denn mit schwärzen der Passagen/Adressen die der Arbeitgeber nicht wissen sollte? Dann hat er seinen Bescheid und die Klinik geht nicht draus hervor.
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