Guten Morgen "Zwiebel",
das eine ist sicherlich die rechtliche Seite. Da sieht es so aus, dass der Arbeitgeber Sie nicht zwingen kann , einen Anreisebescheid der Reha-Klinik vorzulegen. Sie sind verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie aufgrund der Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert sind. Hierfür wurde seitens der Rentenversicherungsträger das Ihnen mit Bescheid übersandte Formular entwickelt, aus dem der Arbeitgeber entnehmen kann, dass Sie ab dem angegebenen Datum an einer Reha-Leistung teilnehmen.
Die andere Seite ist die Beziehungsseite zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen. Diese könnte natürlich durchaus leiden, wenn Sie ihm die geforderte Auskunft verweigern. Ich gebe zu bedenken, dass viele Reha-Kliniken mehrere Krankheitsbilder therapieren, so dass der Arbeitgeber nicht unbedingt abschließende Rückschlüsse auf die bei Ihnen vorliegende Erkrankung anstellen kann. Darüber hinaus könnte es auch zu einer Stufenweisen Wiedereingliederung im Anschluss an die Reha-Leistung kommen. In diesen Fällen würde die Reha-Klinik - mit Ihrer Zustimmung natürlich - ebenfalls Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.
Es ist Ihr Arbeitsverhältnis und somit Ihre Entscheidung. Zwingen kann der Arbeitgeber Sie nicht. Vielleicht ist es hilfreich, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Bedenken einfach mal schildern. Ein offenes Wort könnte das Vertrauen und die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber auch stärken. Ein vertrauensvolles Miteinander wäre doch auch in Ihrem Interesse.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Reha-Leistung viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte