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Arbeitgeber zugleich Auftraggeber

von Gismo03.02.2008 | 09:57
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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, hätte da eine Frage: Ich bin als Angestellter bei einer Steuerkanzlei hauptsächlich zur Erstellung von Jahresabschlüssen zuständig. Nebenberuflich habe ich ein EDV-Service-Unternehmen angemeldet. Habe ca. 30 verschiedene Kunden. Da wir vor einiger Zeit bei uns in der Kanzlei auf eine andere EDV umgestellt habe, hat mich mein Arbeitgeber beauftragt, (außerhalb der Arbeitszeit!!) die EDV für seine Steuerkanzlei zu erledigen. Der Arbeitslohn wurde nicht gekürzt, auch wird weiterhin WG ect. ausbezahlt, wie bei den anderen Arbeitnehmer. Der Umsatz dafür für mein EDV-Service-Unternehmen beträgt ca. 30% vom Gesamtumsatz. Meine Frage wäre nun, ist dies bzw. kann dies ein Problem hinsichtlich der Sozialversicherung ect. werden ??? Vielen Dank schon mal

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ohne Kenntnis der genauen Einzelheiten Ihres Falles kann von mir nicht beurteilt werden, ob die EDV-Tätigkeit für Ihren Arbeitgeber als Bestandteil Ihrer Arbeit als Arbeitnehmer oder als eigenständige selbständige Tätigkeit zu betrachten ist.

Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, da diese in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch über die Versicherungs- und Beitragspflicht in der Rentenversicherung entscheidet.

Sie können die ganze Problematik aber auch im Rahmen eines sog. Statusfeststellungsverfahrens bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin klären lassen.

0 Antworten

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