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Arbeitgeber

von Alex17.02.2009 | 16:19
895 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Herr X möchte in seiner Eigenschaft als Heilpraktiker und Dozent seine Ehefrau (ebenfalls Heilpraktikerin) zur Durchführung v. Chiropraktik, Massagen, Diätberatung sowie für die anfallenden Büroarbeiten 12 Stunden wöchentlich bei einem Gehalt von 750,00 einstellen. Die Büroarbeiten fallen im Bereich der HP- und der Dozententätigkeit an. Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen ist es möglich, dass nur ein Arbeitsvertrag Heilpraktiker - Ehefrau geschlossen wird und der Dozent dem Heilpraktiker anteilig die Kosten ersetzt, die auf die Arbeitsstunden der Ehefrau im Rahmen der Dozenten-tätigkeit anfallen. Zwei Anstellungsverhältnisse/ Arbeitsverhältnisse sind nicht erwünscht. Alternativ: Könnten Probleme entstehen wenn die Ehefrau die Büroarbeiten im Zusammenhang mit der Dozententätigkeit unent-geltlich übernimmt. Für eine baldige Stellungnahme bedanke ich mich. Alex

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie Sie bereits der vorhergehenden Usermeinung entnehmen können, ist dies ein Forum der deutschen Rentenversicherung. Wie Arbeitsverträge gestaltet werden können, kann hier nicht beurteilt werden. Unterstützung kann ich solchen Fällen ggf. die IHK vor Ort geben.

1 Antworten

Falsches Forumam 17.02.2009 | 17:56
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
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