hallo, für welchen zeitraum muss bei Erkankung und Aussteuerung die Arbeitgeberbescheinigung über das Gehalt gehen? Mein AG hat mir nur ein Restgehalt bestätigt, das ich im Monat vor Bezug des Krankengeldes bekommen habe, das war Anfang Januar 2008.
Was hat Ihre Frage mit der deutschen Rentenversicherung zu tun???
Da es ja um einen EMrentenantrag geht infolge dessen ich jetzt erstmal diese BEscheinigung brauche. Dachte, vielleicht weiß hier jemand Rat.
Sofern sie einen EM-Rentenantrag gestellt haben, dann werden für Beitragszeiten nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit Entgeltpunkte nicht ermittelt. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber für Beitragszeiten, die nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen keine Beiträge zu entrichten hat. Für die Berechnung der EM-Rente werden diese aber nicht benötigt.