Dass vor einigen Jahren die Fragen im Formular anders lauteten, mag wohl auch daran liegen, dass sich zwischenzeitlich einige Gesetze geändert haben (z. B. auch §96a SGB VI Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente).
Sie erhalten anscheinend bereits schon eine Teil-EM-Rente und haben nun erneut einen Antrag gestellt (auf volle EM-Rente)?
Sie haben aber immer noch den gleichen Arbeitgeber?
Das wissen Sie! Und die Rentenversicherung weiß es prinzipiell auch (könnte man meinen...) und dennoch muss AKTUELL überprüft werden, welche Auswirkungen die Bewilligung einer EM-Rente auf Ihr 'aktuelles' Arbeitsverhältnis haben würde.
Die Beantwortung der Fragen können grundsätzlich auch einen Einfluss auf die Bewilligung haben. Wenn z. B. jemand, der (neu beantragt) bereits bei Teil-EM-Rente den Arbeitsplatz verlieren würde, weil ein leidensgerechter TZ-Arbeitsplatz nicht gestellt werden kann oder weil es (tarif)-vertraglich so vorgesehen ist. Dann würde die Bewilligung der Teil-EM-Rente zum Verlust des (bei Antrag noch vorhandenen) Arbeitsplatzes führen und es müsste überprüft werden, ob deshalb Anspruch auf volle EM-Rente als ‚Arbeitsmarktrente‘ (aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes) zu bewilligen ist.
Auch im Falle eines Neuantrages bei bereits bestehender Teil-EM-Rente zur ‚Erweiterung‘ in volle EM-Rente gehört dies also zunächst einfach nur zum Antragsprocedere, lässt aber keine Schlüsse darauf zu, was wohl in Ihrem Fall entschieden wird.
Beispiel-Szenario: Sie haben bereits unbefristet Teil-EM-Rente und dazu einen TZ-Arbeitsplatz. Sie bekommen aufgrund Ihrer (weiteren) Einschränkungen befristet volle EM-Rente bewilligt. Aber dadurch verlieren Sie (aufgrund des Vertrags) Ihren Arbeitsplatz komplett. Dann könnte eine zuvor unbefristet bewilligte Teil-EM-Rente weiterbewilligt werden. Und die volle EM-Rente befristet. Die höhere Rente wird bezahlt. (Mit der ‚Option‘, dass nach Ablauf dieser Befristung eine ‚Arbeitsmarktrente‘ bewilligt werden könnte.)
Deshalb die Fragen was passiert, wenn befristet/unbefristet…
Wenn Ihnen die Antworten des Arbeitgebers so nicht gefallen (oder vielleicht sogar auch nicht Ihrem Vertrag entsprechen), müssten Sie das mit Ihrer zuständigen Personalabteilung klären. Hierauf hat die Rentenversicherung keinen Einfluss.