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Experten-Antwort

Arbeitgeberleistungen Unterstützungkasse nach Ende Arbeitsverhältnis

von Tina Müller10.12.2015 | 10:21
1244 Ansichten
2 Antworten

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Ein Arbeitgeber hat eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusage zu einer betrieblichen Altersvorsorge gemacht (reine Leistungszusage) und diese über eine (überbetriebliche rückgedeckte) Unterstützungskasse durchgeführt. Die Zusage ist zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis unverfallbar. Der neue Arbeitgeber des Arbeitnehmers hat die Zusage/Versicherung nicht übernommen. Muss der "Altarbeitgeber" weiterhin Zuwendungen an die Unterstützungskasse leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis zum betreffenden Arbeitnehmer bereits beendet ist? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Müller,

beim vorzeitigen Ausscheiden erfolgt in der Regel eine Beitragsfreistellung. Beim Erreichen des Rentenalters wird dann wie vorgesehen das angesparte Kapital ausgezahlt (entweder als zusätzliche Rente oder als einmaliger Betrag).

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1 Antworten

Tina Mülleram 10.12.2015 | 11:38
Liebes Experten.Team, herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich lese an mancher Stelle, dass es möglich ist, dass die Rückdeckungsversicherung zum Zeitpunkt des Ausscheidens des betreffenden Arbeitnehmers noch nicht "ausfinanziert" ist. Dass also die eingezahlten Beiträge noch nicht ausreichen um den (ratierlich gekürzten) Rentenanspruch später zu decken. In diesem Fall soll es dann dazu kommen, dass noch weiterhin Arbeitgeber-Zuwendung an die Unterstützungskasse zu leisten sind, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits geendet hat. Ist mein Verständnis korrekt? Allerbesten Dank!
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