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Experten-Antwort

Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a des Betriebsrentengesetzes

von Egon29.01.2020 | 09:55
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Sehr geehrte Damen und Herren, ist es richtig, dass der Verdi Versicherungstarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss ausschließt? Falls ja wo steht das? Würde dies nicht gegen das Günstigkeitsprinzip verstoßen? Bitte um Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Egon,

wenn Arbeitnehmer über eine Bruttoentgeltumwandlung im Rahmen einer Beitragszusage fürs Alter sparen, muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent der eingezahlten Summe zusätzlich zuschießen. Weil bei der Bruttoentgeltumwandlung die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgehen, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sparen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Was Arbeitgeber an Sozialabgaben sparen, sollen sie in die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter stecken. Für die reine Beitragszusage gilt das für Verträge, die ab 1. Januar 2018 geschlossen wurden. Für andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ohne Beitragszusage) gilt die Verpflichtung für Verträge, die ab 1 .Januar 2019 geschlossen wurden. Und für Altverträge erst ab 1. Januar 2022. Entscheidend ist dabei immer, was im Tarifvertrag steht. Sind dort andere Regelungen vereinbart, haben diese grundsätzlich Vorrang.

https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente/neues-ab-2018.html

Bezüglich des Tarifvertrages sollten Sie sich an die Gewerkschaft wenden:

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

Telefon (0 30) 69 56 - 0

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