Hallo Biene,
Ihr Vater sollte bei einem Minijob auf jeden Fall Pflichtbeiträge zahlen, da diese auch während einer Arbeitslosigkeit zu den 45 Jahren hinzugerechnet werden.
Bezüglich der Berechnung von Abschlägen oder eines möglichen Rentenbeginns ohne Abzüge sollte Ihr Vater entweder eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen oder das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 4800) nutzen.