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Arbeitlosengeld nach EU_Rente?

von Klaus23.06.2009 | 12:17
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7 Antworten

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An Forum Bekomme seit 5 Jahren volle Erwerbsunfähigkeitsrente.Verlängerung steht an.Bin Jahrgang 52 habe 39 Jahre in ein und demselben Betrieb gearbeitet und war noch nie Arbeitslos,im Gegenteil,mein Arbeitgeber hat mich,für mich sehr verwundernd noch nicht gekündigt,zumal ich auch berufsunfähig bin und der Arbeitgeber nach eigener Aussage keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich mehr hat.Sollte die Verlängerung nicht weiter gehen,bekäme ich dann anschließen noch mein nicht in Anspruch genommenes Arbeitslosengeld oder ist das futsch? Danke ür Antworten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Fragen zum Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe "Corletto",

Ihre Daten zu den Ansprüchen " ....Haben Sie also bereits 5 Jahre EM-Rente bezogen ist auf jeden Fall - leider - der

" Altanspruch " oder der Restanspruch daraus, den Sie VOR der EM-Rente erworden haben defintiv futsch......" ist leider falsch.

Durch die pauschalierten Beitragszahlungen des Bundes für die befristeten EMRT behält der RT immer die Anwartschaftszeit in der Alo-Versicherung. Der Anspruch vor der RT ist nur dann "futsch" wenn vor der RT der Anspruch auf AloGeld erschöpft war. Ist noch ein Restanspruch vorhanden wird dieser IMMER nach der Zeitrente zu zahlen sein (bei Alo).

(§§ 345a, 347 SGB III i.V.m. § 224a SGB VI).

Richtig ist , dass durch die pauschalierten Beiträge alleine kein neuer Anspruch auf AloGeld begründet wird.

5 Antworten

Laieam 23.06.2009 | 12:36
Hallo Klaus, ich habe mich diesbezüglich auch beim AA erkundigt. Dein Anspruch auf ALG I geht nicht verloren, allerdings wird das ALG dann nicht mehr von deinem vor der EU-Rente bezogenen Lohn gerechnet. Ich stand auch davor, ob ALG noch geleistet wird oder nicht. Aber wende dich wegen der Höhe bitte an das AA. Auch bitte 2-3 Monate vor Ablauf dort melden und sagen das EU-Verlängerung beantragt wurde. Gruss Laie
Gartenzwergam 23.06.2009 | 12:32
Nach meinem Kenntnisstand steht ihnen kein Arbeitslosengeld zu da in den letzten Jahren keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden. Aber lieber noch mal bei der zuständigen Behörde nachfragen, evtl. aber Alg. II ?
honkam 23.06.2009 | 12:42
Es besteht sehr wohl Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung, ssofern unmittelbar vor Bezug dieser Rente ebenfalls Versicherungspflicht vorgelegen hat - wovon nach der Schilderung ausgegangen werden kann. Es werden von der Rentenversicherung dann Pauschalbeiträge gezahlt und die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nicht mehr nach dem Verdienst vor der Rente, sondern es erfolgt meines Wissens nach eine Einstufung in eine Art Qualifizierungsgruppen, wonach dann Alogeld in pauschaler Höhe gezahlt wird.
Josefam 23.06.2009 | 12:27
Huhu, da dies ein Forum der Rentenversicherung ist,kann diese Frage hier natürlich nicht beantwortet werden. Da das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, sollte man sich logischweise auch dahi wenden , wenn man Fragen zur Zahlungsweise/Anspruch hat.
Corlettoam 23.06.2009 | 16:01
Der " alte " ALG I Anspruch erlischt nach 4 Jahren seiner Entstehung ! Haben Sie also bereits 5 Jahre EM-Rente bezogen ist auf jeden Fall - leider - der " Altanspruch " oder der Restanspruch daraus, den Sie VOR der EM-Rente erworden haben defintiv futsch. Allerdings haben Sie durch den Bezug der 5jährigen EM-Rente einen neuen ALG I Anspruch erworben, da Pauschalbeträge zur Arbeitslosenversicherungn seitens der Rentenversicherung für jeden EM-Rentner abgeführt werden. Über die zeitliche Höhe des neuen Anspruches kann Sie aber nur die Agentur für Arbeit informieren. Einen 12 Monatsanspruch auf ALG I werden sie mit der Rente aber sicher nicht wieder erworben haben. Ihr Verdienst von v o r der EM-Rente spielt auf jeden Fall für die Berechnung des ALG I nach 5 Jahren keinerlei Rolle mehr. Hier werden Sie " fiktiv " in eine von 4 Stufen nach ihrer Qualifizierung/Ausbildung und vor allem aber ihrem aktuellen Leistungsbild - auf den sich die Vermittlungstätigkeit der AfA - bezieht, eingestuft. EM-Antragsteller werden - aufgrund ihrer Erkrankungen/Einschränkungen - regelmässig in die niedrigste Qualifizierungsstufe eingestuft. Die Höhe des ALG in Stufe 4 ist hier ca. 780 Euro !
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