Hallo,
ich bin türkischer Staatsbürger und arbeite ganz normal als Arbeitsnehmer in Deutschland bei einer Softwarefirma.
Nebenbei will ich in der Türkei eine Firma (Einzelunternehmen) gründen. Wenn ich dies mache, muss ich dort an die Rentenversicherung (SGK) Beiträge zahlen, so dass ich in D und in der Türkei eine Rentenversicherung hätte.
Sind unter diesen Umständen irgendwelche Probleme seitens der DRV oder SGK zu erwarten?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich im Voraus.