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Zur Moderatoren-Antwort springenEine Befreiung kann nur dann erfolgen, wenn Sie dem Grunde nach der Versicherungspflicht (hier als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber) unterliegen. Diese Befreiung bleibt solange bestehen, wie die Voraussetzungen gegeben sind (Sie also MEHR als 5/6 Ihrer Einnahmen aus dem Auftragsverhältnis beziehen). Deswegen passiert im Moment nichts. Sollte die 5/6 Grenze unterschritten werden, passiert auch nichts, weil Sie dann dem Grunde nach nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen.
Genau genommen wäre dann der Bescheid über die Befreiung aufzuheben. In der Praxis wird dieses aber wohl eher selten vorkommen, da der RV-Träger den Fortbestand der Befreiungsvoraussetzungen nicht überwachen wird.
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