Hallo bayerin,
die Arbeitsagentur hat Sie sicher nicht zum Rentenantrag aufgefordert (das sehen die gesetzlichen Vorschriften nicht vor), sondern zur Antragstellung auf medizinische Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha).
Die Rentenversicherung wird dann prüfen, ob bei Ihnen Rehaleistungen überhaupt angezeigt sind (also ob Sie überhaupt erwerbsgemindert sind oder vielleicht auch derzeit noch "zu krank" um eine Reha zu absolvieren) oder ob vielleicht bereits ein Rentenanspruch besteht. Die bereits laufende IRENA-Leistung wird dabei sicher berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich dazu individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen.
Unter welchen Umständen die Arbeitsagentur die Aufforderung zurückziehen würde, können wir hier leider nicht beurteilen - dazu müssten Sie sich direkt dorthin wenden.