Hallo Ruby,
für die Erziehung Ihrer Tochter erhalten Sie bis zu bis zum 10. Lebensjahr grundsätzlich Kinderberücksichtigungszeiten. In dieser Zeit entsteht somit keine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf. Welche Sachverhalte (Zeiten) für die Rente generell wichtig sind, können Sie der Broschüre "Rente: Jeder Monat zählt" entnehmen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf?__blob=publicationFile&v=30; die Broschüre hat den Stand 2018 und berücksichtigt leider noch nicht die verlängerte Zurechnungszeit ab 2019). Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich auch jederzeit in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen.