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Experten-Antwort

Arbeitsamt

von Ruby10.06.2019 | 21:29
70 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht um folgendes: Ich bin seit meine Tochter (201) 5 geboren wurde, als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Nun haben sie mich einfach rausgekommen, da sie mich nicht vermitteln können mit den Zeiten, die ich zur Verfügung stehe. Können die das so einfach? Wie geht es weiter mit der Rente dann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruby,

für die Erziehung Ihrer Tochter erhalten Sie bis zu bis zum 10. Lebensjahr grundsätzlich Kinderberücksichtigungszeiten. In dieser Zeit entsteht somit keine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf. Welche Sachverhalte (Zeiten) für die Rente generell wichtig sind, können Sie der Broschüre "Rente: Jeder Monat zählt" entnehmen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf?__blob=publicationFile&v=30; die Broschüre hat den Stand 2018 und berücksichtigt leider noch nicht die verlängerte Zurechnungszeit ab 2019). Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich auch jederzeit in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen.

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3 Antworten

KSCam 10.06.2019 | 22:11
Können Sie das Geburtsjahr Ihres Kindes angeben? Bis das Kind 10 Jahre alt ist, bekommen Sie als Zeit die Berücksichtigungszeit angerechnet - parallel dazu liegende Zeiten einer Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wirken sich rententechnisch eh nicht aus. Und wenn Sie derartige Einschränkungen in Ihrer Vermittelbarkeit machen, sind Sie vielleicht wirklich nicht bereit Arbeit anzunehmen. Aber diese Bedingungen klären Sie mit der Agentur....
AfAam 10.06.2019 | 22:15
Zunächst mal ist dies ein Rentenforum, da können Sie keine Antworten zur Vorgehensweise der Agentur für Arbeit erwarten. Was Ihre Rente angeht, sollten Sie schon etwas mehr preisgeben. Sind Sie schon Rentnerin oder wollen Sie wissen, wie sich Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug auswirken oder haben Sie ganz andere Fragen? Bei derartig dürftigen Angaben ist eine Antwort kaum möglich.
Rubyam 11.06.2019 | 05:30
Meine Tochter ist 2015 geboren und ich bin 34 Jahre alt. Ich wollte nur wissen wie das nun mit der Rentenberechnung weitergeht, wenn ich nicht mehr beim AA gemeldet bin.
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