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Experten-Antwort

Arbeitsamt- Meldung

von Hans-Dieter03.11.2014 | 14:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen,eine Frage: bin jetzt 61 Jahre werde ab 1.6.2016 in Rente mit Abzügen gehn,35 Jahre sind erreicht. Von 2010-2015 hab ich eine Pflege in der Familie gemacht,war dadurch nicht mehr vermittelbar und konnte mich in der Zeit beim Arbeitsamt abmelden.Da die Pflegeperson vor 1 Woche verstorben ist,muß ich mich jetzt wieder beim Arbeitsamt wegen Anrechnungszeiten anmelden,oder ist das hinfällig wegen meiner 35 Jahre,wenn nicht,hätte das finanzielle Auswirkungen auf meine Rente mit Abzügen. Herzlichen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Dieter,

wenn Sie sich arbeitslos melden, sind diese Monate für Ihre spätere Rente dann relevant, wenn zwischen Aufgabe Ihrer versicherten Beschäftigung und der Arbeitslosmeldung keine größere "Lücke" besteht.

Da uns nicht bekannt ist, welche Zeiten vor Ihrer ursprünglichen Arbeitslosmeldung und vor Ihrer Pflegetätigkeit vorliegen und ob während Ihrer Pflegetätigkeit Beitragszeiten wegen Pflege nach § 3 S1 Nr. 1a SGB VI vorhanden sind, kann nicht angegeben werden, ob die erneute Arbeitslosmeldung zu einer Anrechnungszeite wegen Arbeitslosigkeit führt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich in einer unserer Auskunftsstellen oder bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

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