Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen bezüglich der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes keine Auskunft geben können. Wir bitten Sie, sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden.
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Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen bezüglich der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes keine Auskunft geben können. Wir bitten Sie, sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden.
Nein. lieber @Machts Sinn. Die Rentenversicherung braucht nämlich " nicht immer " ewig bis zu einem Becheid. Es geht oft auch ganz schnell. Das kommt immer auf den Einzelfall an. Ein guter Bekannter von mir hat z.b. jetzt kürzlich seinen EM-Rentenverlängerungsantrag ( den dritten ) gestellt und nach nur 3 ! Wochen schon Bescheid bekommen . EM-Rente auf Dauer - also unbefristet ! Wenn die Faktenlage klar ist gehts schnell. Wenn nicht dauerts eben länger. Also das alles bei der RV immer ewig dauert , stimmt einfach so pauschal nicht und sind reine Vorurteile die sich durch nichts belegen lassen. Hier muss auch mal eine Lanze für die RV und deren Mitarbeiter gebrochen werden. Das das nicht jeder so sieht ( und schon gar nicht einer der negativ betroffen ist ) versteht sich natürlich von selbst.Im Grunde genommen kann der Fragesteller noch froh sein, das der Rentenbescheid relativ spät erst jetzt gekommen istna, na - sonst braucht die DRV immer "ewig" und in diesem Falle ist die Erwerbsminderung mit ihren Folgen bereits jetzt amtlich festgestellt, obwohl sie erst im April 2011 eingetreten ist bzw. sein soll, was näher zu beleuchten wäre.
Hallo lieber user "Machts Sinn"! Ich verfolge Ihre Beiträge schon seit einiger Zeit u.a. im Krankenkassenforum. Heute Abend habe ich einen Beitrag in dieses Forum gestellt, was meine Schwester betrifft bzw. der Pflege unserer Mutter und die Rentenzahlung für meine Schwester. Wo ist denn Ihr -normaler Weise stets "sinniger"- Beitrag dazu?? Sie sind doch der sog. "Oberlehrer" der Foren?! Gruß...HupsiIch stimmer dir zu. Auch ich halte die Antwort des Experten etwas naja "kurz angebunden". Selbst arbeite ich in einem Konzern mit viel Kundenkontakt. Eine Einstellung wie dafür bin ich nicht zuständig gilt bei uns als Kündigungsgrund. Wenn es so ist, mache ich mich eben schlau und informiere den Kunden oder ich leite ihn an die richtige Stelle, verfolge den Vorgang und gebe dem Kunden ständig Rückmeldung. Der Unterschied zur Rentenversicherung ist wohl der - wir müssen uns um unsere Kunden bemühen, die RV bekommt sie frei Haus, da kann man sich sowas erlauben.Ja, und das alles ist sehr milde ausgedrückt.
Danke Hupsi, für die - wenn auch doch ziemlich provokante - Frage nach meiner Meinung. Aber ich äußere mich tatsächlich meist nur wenn ich es bereits besser weiß. Gruß! Machts SinnJa, und das alles ist sehr milde ausgedrückt.Hallo lieber user "Machts Sinn"! Ich verfolge Ihre Beiträge schon seit einiger Zeit u.a. im Krankenkassenforum. Heute Abend habe ich einen Beitrag in dieses Forum gestellt, was meine Schwester betrifft bzw. der Pflege unserer Mutter und die Rentenzahlung für meine Schwester. Wo ist denn Ihr -normaler Weise stets "sinniger"- Beitrag dazu?? Sie sind doch der sog. "Oberlehrer" der Foren?! Gruß...Hupsi
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