...ooops, EM + Beschäftigung - hatten wir ja lange nicht/eine ganz seltene Frage in diesem Forum hier ;-)
Hallo Xara,
> ich beziehe befristet EMR. Jetzt habe ich ein Angebot zur Arbeitsaufnahme erhalten. Damit würde die EMR eingestellt.
Sagen Sie, ist aber gesetzlich anders geregelt - Hinzuverdienst + verbliebenes Leistungsvermögen werden dafür entscheidend sein, so schnell fällt eine EM-Rente nicht weg.
> Ich würde gerne versuchen wieder zu Arbeiten, habe allerdings Angst, dass ich es vielleicht nicht schaffe und wieder aufhören muss.
Kann passieren, dass man/frau sich zu viel zugetraut hat.
> Wird in dem Fall die EMR wieder gezahlt oder muss ich einen neuen Antrag stellen?
Sowohl als auch.
1. Die EM-Rente kann entzogen werden (die ist nicht mehr EM), oder 2. auch nur wegen des zu hohen Hinzuverdienstes auf Null-Zahlung gesetzt werden.
Bei 1. müssen Sie einen Neuantrag stellen, bei 2. nur den Wegfall des Hinzuverdienstes mitteilen – Rente läuft dann wieder weiter.
> Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen dass ich EMR beziehe?
*Herzchen ...wir sind hier nicht in einem Arbeitsrechts-Forum.
Was sagt Ihr Arbeitsvertrag/Tarifvertrag, welche Mitteilungspflichten Sie bezüglich eines Rentenbezugs haben? Bitte dazu mal nachlesen und/oder Ihr Personalbüro fragen. EM-Rente/auch befristete, kann unmittelbare Folgen für das bestehende Arbeitsverhältnis haben ...Ende und Aus, wenn Sie sich nicht rechtzeitig um eine mögliche 'Ruhenslösung' für das Arbeitsverhältnis kümmern.
Mitteilen müssen Sie zunächst der DRV die künftige Beschäftigung im Detail, dann erhalten Sie von dort eine entsprechende Antwort auf Ihre Fragen.
Gruß
w.