Hallo Karin S.,
Arbeitsausfalltage für Zeiten vor dem 01.07.1990 werden anstelle von tatsächlichen Anrechnungszeiten wegen Krankheit etc. pauschal ermittelt, wenn im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung für das jeweilige Jahr Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind. Bitte vergleichen Sie die ausgewiesenen Arbeitsausfalltage mit Ihrem alten Sozialversicherungsausweis. In diesem sind die entsprechenden Eintragungen vorgenommen worden.
Die im Ausweis eingetragene Anzahl an Arbeitsausfalltagen ist durch 5 zu teilen und mit 7 zu multiplizieren. Die so entstandenen Tage sind jeweils an des Ende eines Kalenderjahres zu legen, unabhängig davon, wann in dem jeweiligen Jahr tatsächlich eine Krankheit etc. vorgelegen hat.