Hallöchen!
Ich bin seit Sommer letztem Jahr krankgeschrieben. Ich werde ab 01.11.2022 wieder meine Arbeit aufnehmen.
Vor einiger Zeit zwang mich die Krankenkasse eine Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Die wurde schnell bewilligt. Ich dachte, ich bekomme zeitnah einen Platz. Dem ist nicht so. Ich kann nun meine Reha am 07.11.2022 antreten. Da ich allerdings ab 01.11. wieder arbeite, möchte ich dem Arbeitgeber es nicht zumuten, dass ich wieder 3 Wochen weg bin. Außerdem habe ich noch jede Menge Urlaubstage, die ich nehmen muss.
Daher meine Frage. Kann ich die ambulante Reha ablehnen? Ich bin zu dem Zeitpunkt auch nicht mehr im Krankengeld, da ich ja wieder am Arbeiten bin. Oder muss ich die Reha machen, obwohl ich wieder voll am Arbeitsleben teilnehme?
Liebe Grüße
Kathy