Arbeitseinkommen EM Rente Kürzung

von
Job

Hallo,

ich werde bald wine kleine Tätigkeit beginnen, die monatl. mit 1.000 € brutto vergütet wird (2,75 Std.).

Ich beziehe eine Rente in Höhe von 1.180 € brutto und muss wohl mit einer Kürzung von 190€ Brutto rechnen (40% pro Euro mehr als 525€).

1) ist meine Rechnung richtig?
2) was passiert mit meiner Rentenkürzung, wenn ich in einem Monat unbezahlten Urlaub nehme oder weniger Geld bekomme (aufgrund von Minderstunden?)

von
KSC

1) Ja die Rechnung ist richtig, wenn Ihr 1000 € Job am 01.01.2019 beginnt und Sie im Jahr 2019 genau 12000 € brutto verdiennen.

Würden Sie den Job im November oder Dezember 2018 beginnen, würden Sie im Jahr 2018 noch die volle Rente bekommen, weil Sie dann im Jahr 2018 unter 6300 € Zuverdienst liegen.

Für eine genaue Aussage ist die Sachverhaltsschilderung etwas zu dürftig, wir wissen ja auch nicht ob Sie bisher schon etwas zuverdient haben und seit wann Sie Rentner sind.

2) Würden Sie 2019 statt 12000 € nur 11000 € verdienen (z.B. weil Sie unvorhergesehen einen Monat nicht gearbeitet haben, würde nach Ablauf des Jahres festgestellt werden dass Sie 1000 € weniger verdienten als es prognostiziert war - dann würden Sie im Sommer 2020 im Rahmen der Spitzabrechnung 400 € zurückbekommen....alles kein Problem nach dem flexirentengesetz....:)

von
Job

Zitiert von: KSC
1) Ja die Rechnung ist richtig, wenn Ihr 1000 € Job am 01.01.2019 beginnt und Sie im Jahr 2019 genau 12000 € brutto verdiennen.

Würden Sie den Job im November oder Dezember 2018 beginnen, würden Sie im Jahr 2018 noch die volle Rente bekommen, weil Sie dann im Jahr 2018 unter 6300 € Zuverdienst liegen.

Für eine genaue Aussage ist die Sachverhaltsschilderung etwas zu dürftig, wir wissen ja auch nicht ob Sie bisher schon etwas zuverdient haben und seit wann Sie Rentner sind.

2) Würden Sie 2019 statt 12000 € nur 11000 € verdienen (z.B. weil Sie unvorhergesehen einen Monat nicht gearbeitet haben, würde nach Ablauf des Jahres festgestellt werden dass Sie 1000 € weniger verdienten als es prognostiziert war - dann würden Sie im Sommer 2020 im Rahmen der Spitzabrechnung 400 € zurückbekommen....alles kein Problem nach dem flexirentengesetz....:)

Hallo KSC,

danke für die sachliche Antwort.

Ich habe bisher lediglich eine Rentennachzahlung erhalten, der Job beginnt am 01.11, bisher habe ich noch nichts hinzuverdient.

von
KSC

dann haben Sie die Kürzung bei der Rente erst ab Januar, weil Sie im November und Dezember 18 unter 6300 € liegen.

Experten-Antwort

Hallo Job,
im Prinzip sind die Ausführungen von KSC schon ziemlich umfassend.
Einen kleinen Zusatz hätte ich dazu noch:
Grundsätzlich wird Ihr prognostizierter Jahresverdienst für die Hinzuverdienstanrechnung als Grundlage verwendet, also ein im voraus geschätzter Verdienst. Sollte sich im Laufe des Jahres dieser prognostizierte Verdienst erheblich ändern -z.B. Verlust der Beschäftigung, gravierende Verdienstschwankungen-, dann kann auch unterjährig eine Einkommenskorrektur vorgenommen werden (§ 34/3e SGB VI). Allerdings müsste dann der neue Jahresverdienst um mindestens 10% vom bisher berücksichtigten Jahresverdienst abweichen.
Kleinere Abweichungen werden -wie von KSC beschrieben- über die Spitzabrechnung zum 01.07. des Folgejahres bereinigt.

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