Ich bin rentenversicherungspflichtig beschäftigt und beabsichtige zum 01.05.2022 eine Rente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen, da ich die dafür notwendigen Voraussetzungen erfülle. Ich betreibe eine Photovoltaikanlage welche nach meinem Verständnis Arbeitseinkommen darstellt. Ist es so, dass auch für diese Einkommensart in 2022 ein "Höchst- Hinzuverdienst" von 46060 Euro besteht, ohne das die (begehrte) Rente gekürzt wird ? Übrigens: Weitere Einnahmen usw. habe ich nicht
09.01.2022, 07:56
von
Schade
Ja 46060 € gilt auch bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
10.01.2022, 09:17
Experten-Antwort
Hallo Sualkes,
Einkünfte aus der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energien (beispielsweise Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen) sind regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Arbeitseinkommen und daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen Im Kalenderjahr 2022 beträgt die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze 46.060,00 EUR beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente. Darüber hinaus findet im Jahre 2022 der Hinzuverdienstdeckel keine Anwendung.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung