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Experten-Antwort

Arbeitsentgelt Hinzuverdienst bei Erwerbsmind.rente

von Eileen Fiedler11.09.2015 | 14:46
960 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Expertenteam, werden steuerfreie SFN-Zuschläge als Arbeitsentgelt beim Hinzuverdienst angerechnet? Angenommen ein Erwerbsminderungsrentner hat ein Festgehalt von 450€ (Hinzuverdienszgrenze). Zusätzlich bekommt er steuer- und beitragsfreie SFN-Zuschläge in Höhe von 18€. Ist damit die Hinzuverdienstgrenze überschritten? Danke und freundliche Grüße Eileen Fiedler

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Schade“ wird zugestimmt. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV gilt, dass einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt.

Da der Zuschlag von 18,- Euro nicht mehr als 25,- Euro beträgt, wird die Grenze von 450,- Euro nicht überschritten.

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2 Antworten

Schadeam 11.09.2015 | 21:57
Nein, diese steuer- und sv freien Zuschläge interessieren nicht.
Eileen Fiedleram 12.10.2015 | 10:31
Aber die 25,- beziehen sich auf den Stunden-Grundlohn und haben nichts mit der Höhe der Zuschläge zu tun!? Entsprechend Ihres letzten Satzes, würden Zuschläge angerechnet werden, soweit sie über 25,- hinausgehen... Wenn allerdings jemand ein Stundengrundlohn iHv 8,50 hat, sind doch Zuschläge gleich welcher Höhe anrechnungsfrei, oder (weil eben der Grundlohn nicht mehr als 25.- beträgt)???
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