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Experten-Antwort

Arbeitserprobung bestimmt Arbeitsfähigkeit?

von Paul Ebert06.02.2015 | 21:54
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4 Antworten

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Guten Abend, am Montag beginnt meine Arbeitserprobung im BFW. Ich selbst wurde aus medizinischer Reha AU entlassen, die Arbeitserprobung soll nun vor der Entscheidung auf LTA erfolgen. Meine Krankenkasse teilte mir diese Woche mit, dass die Ärzte bei der Arbeitserprobung über meine weitere Arbeitsfähigkeit entscheiden. Sollte ich beim Abschlussgespräch der Arbeitserprobung erfahren, dass ich arbeitsfähig bin, muss ich mich sofort nach deren Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Ist das wirklich so, dass während einer einwöchigen Arbeitserprobund eine Empfehlung über meine allgemeine Arbeitsfähigkeit ausgesprochen wird? Oder will die Krankenkasse hier nur Druck machen? Ich hoffe, ein Experte kann mir am Wochenende Auskunft geben. Das Telefonat mit meiner Krankenkasse fand erst heute nachmittag statt und vor Montag werde ich niemanden mehr erreichen. Grüße, Paul

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Ebert,

Arbeitserprobungen dienen der Feststellung der Eignungen, Neigungen hinsichtlich des weiteren beruflichen Werdegangs. Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur von Ärzten festgestellt werden.

Viele Grüße

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3 Antworten

Paul Ebertam 06.02.2015 | 22:13
Beziehe aktuell Krankengeld Restanspruch: ca. 4 Monate Aus dem Rehabericht: AU für meinen erlernten Beruf bestätigt Alternativen wurden noch keine vorgeschlagen Empfehlung der LTA-Prüfung vor Entscheidung über Arbeitsfähigkeit Laut meiner Ärztin kann bis zum "Beginn einer geeigneten Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme" von einer Arbeitsfähigkeit keine Rede sein.
???am 07.02.2015 | 10:53
Bei einer Arbeitserprobung geht es meines Wissens immer darum herauszufinden, ob und ggf. welche Umschulung für Sie geeignet ist. Über das Bestehen von Arbeitsfähigkeit wird da eigentlich nicht entschieden. Ich persönlich würde während der Arbeitserprobung tunlichst nicht nach der Arbeitsfähigkeit fragen und sicherheitshalber für den nächsten Tag danach einen Termin beim behandelnden Arzt ausmachen. Der kann Sie ja dann wieder krankschreiben.
Herz1952am 08.02.2015 | 20:36
Hallo Paul Ebert, Wenn Sie Krankengeld beziehen, lassen Sie sich noch innerhalb des Bezuges weiter arbeitsunfähig schreiben, wenn nötig innerhalb der Arbeitserprobung. Die Krankenkassen spielen ein falsches Spiel, das leider das BSG bestätigt, dass die KK das machen darf. Wenn Sie nämlich bis zum Tag xx AU geschrieben sind und erst am nächsten Tag xy zum Arzt gehen, verlieren Sie Ihren Krankengeldanspruch. Ich glaube das ist der neue Wettbewerb unter den Kassen. Wer die meisten um ihr Krankengeld prellt hat das meiste Geld. Herz1952
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