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Experten-Antwort

Arbeitserprobung empfiehlt 3-jährige Umschulung?

von Paul Ebert28.02.2015 | 10:06
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6 Antworten

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Guten Tag, vorletzte Woche endete meine Arbeitserprobung am BFW. Das Abschlussgespräch war leider nicht so positiv, dem von mir geäusserte Umschulungswunsch konnte aufgrund meiner Beschwerden nicht entsprochen werden. Dafür gab es eine faustdicke Überraschung. Die Ärzte werden der DRV nun eine Umschulung zum MTLA empfehlen. Ich habe mich im Vorfeld schon für diese Umschulung interessiert, aber dachte, das 3-jährige Umschulungen nicht von der DRV unterstützt werden. Mein ursprünglicher Umschulungswunsch (kaufmännisch) wäre auch in der Regelzeit von 2 Jahren möglich gewesen. Laut den Ärzten ist der medizinisch-technische Bereich der einzige, in dem ich noch wirklich leidensgerecht arbeiten könne. Dort gibt es ausschliesslich 3-jährige Umschulungen, so wurde mir das bestätigt. Ich solle - weil ich schon lange nicht mehr in der Schule war - einen 3-monatigen Vorkurs zusätzlich absolvieren. Auch dies wurde der DRV nun vorgeschlagen. Jetzt habe ich natürlich Angst. Was mache ich, wenn die DRV den Vorschlag des BFWs ablehnt? Muss ich dann in Rente gehen? Oder kann man auch 3-jährige Umschulungen genehmigt bekommen? Danke für Informationen. Paul

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul Ebert,

im Bereich LTA (Leistungen zru Teilhabe am Arbeitsleben) ist vieles -aber längst nicht alles- möglich.

Jetzt über eine mögliche Entscheidung Ihres Rententrägers zu spekulieren ist nicht wirklich hilfreich und nicht zielführend.

Warten Sie auf die Rückmeldung der Rentenversicherung. Normalerweise sollte sich der Reha-Fachberatungsdienst mit Ihnen in Verbindung setzen um gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten auszuloten.

Und ja, die Rentenversicherung wird die Empfehlungen der Ärzte sicherlich mit berücksichtigen, ist an diese Empfehlungen aber nicht gebunden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 28.02.2015 | 11:59
Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten wie über Ihren Wunsch / Antrag auf Umschulung entschieden wird. Ob eine Rente im Raum steht, weiß hier niemand - wer in der Lage ist eine Ausbildung zu bewältigen ist in aller Regel nicht (voll) erwerbsgemindert. Alternativen könnte auch Tätigkeiten sein, die keine Ausbildung erfordern.
???am 28.02.2015 | 14:03
Ob diese spezielle Umschulung genehmigt wird, kann Ihnen hier niemand verraten. Die Begrenzung auf 2 Jahre ist eine Soll-Bestimmung, die sehr eng gesehen wird. Auch von den Sozialgerichten. Vielleicht liegt aber gerade bei Ihnen die Sache so, dass Sie sie trotzdem genehmigt bekommen. Sollte das nicht der Fall sein, steht nicht automatisch eine Rente im Raum. Die DRV wird Sie dann über alternative Möglichkeiten informieren. Allerdings wundere ich mich ein bisschen, was an diesem Beruf so besonderes sein soll, dass nichts (!) anderes geht. Aber das werden sie Ihnen ja nachvollziehbar erklärt haben.
Paul Ebertam 28.02.2015 | 18:14
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Nun, der sozial-medizinische Bereich (PTA/MTLA/MTRA/VMTA usw.) steht mir anscheinend voll offen. Kaufmännisch wurde mir wegen Zwangshaltung u. PC-Arbeit untersagt (habe schweres Rückenleiden, traue mir Büro aber dennoch zu) Industrie, Handwerk, Technik, Sozial wurden komplett ausgeschlossen wegen körperlicher Beschwerden. MTLA ist laut den vier Ärzten (Arbeitsmediziner, Orthopäde, Psychologe, Neurologe) die beste Wahl. Ich wäre im Labor, würde abwechselnd stehend, gehend, sitzend und auch im Mehrschichtbetrieb arbeiten. So ganz habe ich den Unterschied zu kaufmännisch nicht verstanden, aber es scheint Sinn zu machen. Bin mal gespannt, wie die DRV entscheiden wird. Kann es auch sein, dass ich zu einer weiteren Arbeitserprobung geschickt werde?
???am 01.03.2015 | 12:45
Also wenn es nur um wechselnde Körperhaltung geht, würde ich Ihnen eine 2jährige kaufmännische Ausbildung und einen höhenverstellbaren Schreibtisch (damit kann man dann auch im Stehen arbeiten) finanzieren. Da Sie ja anscheinend ursprünglich wohl auch eher im kaufmännischen Bereich arbeiten wollten, können Sie sich ja erkundigen, ob das eine Alternative wäre. Eine 2. Arbeitserprobung ist unwahrscheinlich. Wenn sich neue Fragen ergeben, können die in der Regel anhand der vorliegenden Ergebnisse beantwortet werden.
Paul Ebertam 01.03.2015 | 20:20
In der Tat, das würde ich auch versuchen wollen, wenngleich ich dem MTLA auch nicht abgeneigt bin. Die DRV kann sich ja auch über den Bericht hinwegsetzen, nehme ich an. Mal sehen, was passiert...
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