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Experten-Antwort

Arbeitserprobung während befristeter Erwerbsminderungsrente

von A. Engelhardt19.08.2011 | 15:39
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3 Antworten

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Frage im Rahmen meiner Beratungsstellentätigkeit: Nach Auskunft eines Mitarbeiters der DRV Hessen sei ein Arbeitsversuch während einer befristeten Erwerbsminderungsrente nur in einer WfbM möglich. 1.Ist diese Auskunft korrekt? 2.Gibt es ansonsten eine Möglichkeit der gestuften Wiedereingliederung (beim Arbeitgeber des Versicherten)während einer befristeten Rente, was ja im Ergebnis einer Arbeitserprobung gleichkäme? alexe

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

ZU 1: JA!

ZU 2: Rentenbezieher haben keinen Anspruch auf SWE!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da lediglich TEM, kann er zusätzlich bei jedem Arbeitgeber noch dazuverdienen, im erlaubten Rahmen, was einer Wiedereingliederung oder Arbeitserprobung gleich käme, aber ohne Anbindung mit der RV!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

A.Engelhardtam 22.08.2011 | 09:55
Erst einmal herzlichen Dank. Eine ergänzende Frage: Wenn der Versicherte bei seinem Arbeitgeber( das Arbeitsverhältnis exisitert ja noch bei befristeter EMR) eine stufenweise WE absolviert, die täglich bis zu 3h konzipiert ist, also eine Arbeitserprobung beinhaltete, die den Regeln der vollen EMR (unter3htäglich) nicht widerspräche, geht dann etwas???
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