Hallo Paule,
soweit erkennbar ist, dass die Umstände des Einzelfalles eine berufliche Umorientierung oder Neuausrichtung erforderlich machen, aber die Konkretisierung einer zweckmäßigen Leistungsform nach Sachlage weder durch die Sachbearbeitung noch den Rehabilitationsberatungsdienst möglich ist, können Maßnahmen zur Erprobung oder Eignungsabklärung bewilligt werden. Zu den Auswahlinstrumentarien gehört auch die Arbeitserprobung. Sie hat zum Ziel, bei weitgehend abgeklärter Eignung für einen anderen Beruf Zweifelsfragen bestimmter Arbeitsplatzanforderungen und deren Bewältigung zu klären.
Die Leistungen werden für die Zeit erbracht, die nötig ist, um zu den angestrebten Erkenntnissen zu gelangen; Dauer und Umfang richten sich also nach den Umständen des Einzelfalls. Die Maßnahme schließt gegebenenfalls Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten und Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten sowie andere hiermit in unmittelbarem Zusammenhang entstehende Kosten mit ein.
In Ihrem Fall scheint es sich um eine solche Arbeitserprobung in Form eines Praktikums zu handeln. Bitte klären Sie konkrete Fragen und Inhalte mit Ihrem zuständigen Rehafachberater.