Hallo Berliner Kind,
sofern Sie über 18 Jahre alt sind, wird Waisenrente geleistet wenn und solange Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Beim Wechsel von einer Ausbildung zu einer anderen wird auch in Zwischenzeiträumen geleistet, soweit diese höchstens 4 Monate betragen.
Die Arbeitserprobung kann "Ausbildung" oder Teil einer Ausbildungskette sein. Dann steht Ihnen die Waisenrente zu.
Sollte die Arbeitserprobung von kürzerer Dauer sein und innerhalb einer 4-monatigen Zwischenzeit liegen, würde auch Waisenrente geleistet, wenn vorher und nachher Ausbildung stattfindet.