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Experten-Antwort

Arbeitserprobung

von Berliner Kind02.10.2017 | 15:02
465 Ansichten
3 Antworten

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Ich beginne im November im Rahmen der stationären Jugendhilfe eine Arbeitserprobung. Bekomme ich deswegen weiterhin meine Waisenrente? Lohnt es sich überhaupt einen Antrag auf Weiterzahlung zu stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berliner Kind,

sofern Sie über 18 Jahre alt sind, wird Waisenrente geleistet wenn und solange Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Beim Wechsel von einer Ausbildung zu einer anderen wird auch in Zwischenzeiträumen geleistet, soweit diese höchstens 4 Monate betragen.

Die Arbeitserprobung kann "Ausbildung" oder Teil einer Ausbildungskette sein. Dann steht Ihnen die Waisenrente zu.

Sollte die Arbeitserprobung von kürzerer Dauer sein und innerhalb einer 4-monatigen Zwischenzeit liegen, würde auch Waisenrente geleistet, wenn vorher und nachher Ausbildung stattfindet.

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2 Antworten

Wasweißichschonam 03.10.2017 | 18:00
Stellen Sie doch einfach den Antrag auf Weiterzahlung, dann sehen Sie es schon.
Berliner Kindam 04.10.2017 | 08:02
Ich stelle nicht gerne Anträge, wenn mir bekannt ist, dass es keinen Ausblick auf Erfolg gibt. Ich habe übers Wochenende mal in den Weisungen der Rentenversicherung nachgelesen. Ingendwie habe ich da auch nix gefunden. Hat doch jemand eine Idee, wo dazu was zu finden ist?
Deutsche Rentenversicherung
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