Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSofern sie arbeitsfähig aus der Reha entlassen werden, sich jedoch weiterhin für arbeitsunfähig halten, wenden Sie sich bitte nach der Reha an Ihren behandelnden Arzt.
Dass man nur dann am Entlassungstag den behandelnden Arzt aufsuchern kann, wenn das auch tatsächlich möglich ist, sollte eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein. Deshalb ist der oberlehrerhafte Kommentar der "klugen Maus" so überflüssig wie ein Kropf. Jedenfalls ist der behandelnde Arzt (oder seine Vertretung!) UNVERZÜGLICH, also ohne schuldhafte Verzögerung, aufzusuchen!Es steht dir frei am Tage der Entlassung ( wichtig ) deinen behandelnden Arzt aufzusuchenSo ein Quatsch! Der nächste Tag reicht vollkommen aus. Manche könnten das ja gar nicht schaffen, aufgrund von Entfernungen und Entlassungszeitpunkt.
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