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Experten-Antwort

Arbeitsfähig aus Reha entlassen aber immer noch krank

von U.Px23.07.2019 | 21:45
2629 Ansichten
12 Antworten

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Ich bin gerade in einer medizinischen Reha wegen schweren Depressionen. Seit 02.10.2018 bin ich krankgeschrieben. Kurze Vita: Oktober und November stationärer Aufenthalt LVR-Klinik Dezember und Januar teilstationärer Aufenthalt LVR-Klinik. Direkt am 1. Tag in der Klinik gekündigt worden. AG verklagt- Vertrag endete dann rechtmäßig zum 21.12.2018. Nach Klinik weiter AU. Aufforderung der Krankenkasse eine Reha zu beantragen. Habe ich gemacht. Jetzt mein Problem. Ich beziehe die ganze Zeit Krankengeld. Bin noch lange nicht ausgesteuert. Meine Therapeutin hier in der Reha hat direkt nach 10-minütigem kennenlernen gesagt ich werde arbeitsfähig entlassen. Ich schaffe es aber nicht direkt nach der Reha zu arbeiten. Ich brauche noch Zeit für die Genesung. Dies habe ich hier deutlich kommuniziert. Wenn ich arbeitsfähig entlassen werde aber nicht kann darf ich mich dann vom Hausarzt krankschreiben lassen und bekomme wieder Krankengeld?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2019 | 09:31

Sofern sie arbeitsfähig aus der Reha entlassen werden, sich jedoch weiterhin für arbeitsunfähig halten, wenden Sie sich bitte nach der Reha an Ihren behandelnden Arzt.

11 Antworten

PeterTam 24.07.2019 | 07:08
Die Arbeitsfähigkeit ist lediglich eine Momentaufnahme zum Entlassungszeitpunkt der Reha. Es steht dir frei am Tage der Entlassung ( wichtig ) deinen behandelnden Arzt aufzusuchen für eine erneute/weitere AU.
Frag die Mausam 24.07.2019 | 09:44
So ein Quatsch! Der nächste Tag reicht vollkommen aus. Manche könnten das ja gar nicht schaffen, aufgrund von Entfernungen und Entlassungszeitpunkt.
Mausefalleam 24.07.2019 | 11:53
Es steht dir frei am Tage der Entlassung ( wichtig ) deinen behandelnden Arzt aufzusuchen
So ein Quatsch! Der nächste Tag reicht vollkommen aus. Manche könnten das ja gar nicht schaffen, aufgrund von Entfernungen und Entlassungszeitpunkt.
Dass man nur dann am Entlassungstag den behandelnden Arzt aufsuchern kann, wenn das auch tatsächlich möglich ist, sollte eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein. Deshalb ist der oberlehrerhafte Kommentar der "klugen Maus" so überflüssig wie ein Kropf. Jedenfalls ist der behandelnde Arzt (oder seine Vertretung!) UNVERZÜGLICH, also ohne schuldhafte Verzögerung, aufzusuchen!
U.Pxam 24.07.2019 | 15:22
Meine Frage ist noch nicht beantwortet. Ich lasse mich direkt nach der Reha weiter krankschreiben. Bekomme ich dann wieder Krankengeld. Ich bin nicht ausgesteuert.
k-o-ram 24.07.2019 | 15:29
Ja, sofern noch Anspruch darauf besteht. Allerdings könnte es passieren das die KK die AU anzweifelt und den MDK zwecks Überprüfung einschaltet. H.
Schorscham 24.07.2019 | 15:26
Ja, Sie bekämen dann wieder Krankengeld! MfG
J.F.K.am 24.07.2019 | 17:25
Ja, sofern noch Anspruch darauf besteht. Warum sollte kein Anspruch mehr bestehen, wenn noch keine Aussteuerung erfogte? Ja ja, was nicht so alles passieren KÖNNTE....
k-o-ram 24.07.2019 | 17:39
Weil keiner die genauen AU-Zeiten und Blockfristen hier kennt ;-) und hier nur die Angaben des TE vorhanden sind. Darum kannst noch nicht mal du sagen ob noch Anspruch besteht ;-) H.
Anna am 24.10.2019 | 15:39
Leider war es bei mir so,das ich auch nach der Reha mich weiterhin krank schreiben hat lassen,darauf habe ich ein schreiben von der Krankenkasse bekommen,das der MDK geprüft hätte das ich arbeitsfähig werde und somit mein Krankengeld sofort eingestellt wurde
am 24.10.2019 | 16:21
Nur weil das bei Ihnen so war, muss es bei jemand anderem nicht so sein. Letztendlich ist Ihr Beitrag drei Monate nach der letzten Eintragung doch eher überflüssig.
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