Hallo Erfolglos,
sofern es Ihnen um die Frage geht, ob Sie derzeit arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sind, kann ich Ihnen auch nur empfehlen, sich an Ihren behandelnden Arzt zu wenden, und Ihren Gesundheitszustand mit diesem zu besprechen.
Wenn es Ihnen allerdings um die Frage geht, ob Sie generell noch im Stande sind, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, würde ich Ihnen empfehlen, zunächst den Entlassungsbericht der Rehabilitationsmaßnahme abzuwarten, um - in Abhängigkeit von der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung - dann das weitere Vorgehen zu durchdenken.