Wenn der Reha-Entlassungsbericht die Empfehlung für eine LTA beinhaltet, wird die DRV von Amts wegen prüfen, ob diese bei Ihnen erfolgversprechend sind. Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, so verkürzen Sie eventuell die Entscheidungsdauer. Die Entlassung als „arbeitsfähig“ für den allgemeinen Arbeitsmarkt behindert die Entscheidung über die LTA nicht.