1.Frage: Obwohl ich (54) vorher 15 Monate krank war und ich jetzt nach der Reha m.E. keineswegs arbeitsfähig bin, muß ich ALG 1 beantragen? bin voll arbeitsfähig entlassen worden. Ich bekäme es für max. 15 Monate. Ist das gängige Praxis bei Arbeitslosen?
2. Frage: in den Bemerkungen stehen Einschränkungen, wie max. 6 Std., einfach strukturierte Arbeit, nicht zu viele Leute etc. Wenn ich das dem Arbeitsamt mitteile, habe ich dann Nachteile? (weniger ALG?)
Gruss und danke für eine Antwort
Fragen Sie die Agentur für Arbeit.
Leider sind Sie mit Ihren Fragen hier nicht im richtigen Forum. Schauen Sie mal unter
http://www.tacheles-sozialhilfe.de
ob man Ihnen weiterhelfen kann.
zu 1 : Nein
zu 2 : Nein
Die Agentur für Arbeit macht die Anspruchsdauer für das ALG I von einem bestimmten Lebensalter und von der Erfüllung einer Vorversicherungszeit (Rahmenfrist) innerhalb der letzten fünf Jahre abhängig. Ab 01.01.2008 beträgt die Anspruchsdauer ab Vollendung des 55 Lebensjahres, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist, 15 Monate. Ab dem 55 Lebensjahr erhöht sie sich auf 18 Monate und beträgt nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate. Alle weiteren Fragen sollten Sie tatsächlich mit der Agentur für Arbeit abklären, da diese für Ihre Vermittlung zuständig sind. Allerdings kann eine sinnvolle Vermittlung nur erfolgreich sein, wenn auch alle dafür notwendigen angaben von Ihnen gemacht werden. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arbeitsvermittler.
sorry, dass ich im falschen Forum gefragt habe... trotzdem danke für die Infos.
So Falsch erscheint mir Ihre Frage hier eigentlich nicht .
Wenn die Reha ein Restarbeitsvermögen von unter 6 Stunden belegt, sollten Sie sich über das Thema Erwerbsunfähigkeitsrente informieren