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Experten-Antwort

Arbeitsfähig nach Reha, da ein Tag vor Antritt gekündigt

von Fiete13.05.2014 | 19:55
2451 Ansichten
10 Antworten

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Was tun? Nach mehreren Bandscheiben-Vorfällen und 6-monatiger Krankschreibung Reha durch MD veranlasst. Wurde daraufhin vom AG gekündigt (Kleinbetrieb). Nun sagt Chefarzt Reha, werde arbeitsfähig geschrieben, da ja kein Job mehr, hätte ich diesen noch, wäre AU bescheinigt, ggf. Erwerbslosenrente. An ERGOS kann ich gerade 3 Kilo heben, Arzt sagt 15 gehen schon. Was kann ich tun? Scheint doch so, als ob KK bzw RV mich zur ARGE schicken wollen? Hat jemand einen Tipp, wie man sich verhalten soll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fiete,

wie bereits ausgefüfrt wurde, kann man Ihnen raten, sich baldmöglichst an die Agentur für Arbeit zu wenden.

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9 Antworten

Maier IIam 13.05.2014 | 20:18
Ganz einfach,wenn Sie Anspruch auf Alg I haben,sofort beim der AfA melden,falls nicht zum Jobcenter und Alg II beantragen. Nebenbei können Sie ja Antrag auf EM-Rente stellen,wobei die Erfolgsaussichten eher mäßig sind. Ich hatte auch 6 BSV und Spinalstenose,trotzdem schleppte ich nach der Reha wieder Gewichte von über 1 Zentner. Bewegung und die Stärkung der Muskulatur ist das A&O bei Bandscheiben.
W*lfgangam 13.05.2014 | 20:33
Hallo Fiete, was 'planen' Sie denn nach der Kündigung? Wann wird das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet? Besteht es noch fort, liegt natürlich noch ein 'Job' vor/AU- Bescheinigung erforderlich. Wenn nicht, nach der Reha ab zum 'Arbeitsamt' (Agentur für Arbeit - das Jobcenter/früher ARGE - ist für Sie noch nicht zuständig). >Was kann ich tun? Auf jedem Fall hinterher erst mal ab zum Arbeitsamt, ggf. den 'Chef'-Arzt bei bestehendem Arbeitsverhältnis _ nach_ Reha-Ende noch mal hinterfragen (was er von Arbeitsrecht und AU genau weiß ;-), und auch denen/Arbeitsamt können Sie dann eine AU-Bescheinigung/Hausarzt vorlegen ...dann beginnt das Spielchen/Reha von vorne und geht vielleicht in einen Rentenantrag über (ob EM-Rente bei rauskommt, steht auf einem anderen Blatt). Gruß w.
Fieteam 14.05.2014 | 07:40
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann nach der REHA sofort zum Amt und ALG I beantragen. Zum Hausarzt ist klar, mal schauen, was der sagt. Eventuell kann ja auch ein Sozialdienst (VDK etc.) helfen.
XYam 14.05.2014 | 10:38
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann nach der REHA sofort zum Amt und ALG I beantragen. Zum Hausarzt ist klar, mal schauen, was der sagt. Eventuell kann ja auch ein Sozialdienst (VDK etc.) helfen.
Eventuell kannst Du Dir auch eine Arbeit suchen.
ein alter, einsamer und verbitterter Mensch also, durch diese Schreibweise haben Sie sich entlarvt..tatsächlich nicht ernst zu nehmen
SozPolam 14.05.2014 | 10:46
Zitat von XY anzeigenausblenden
Eventuell kannst Du Dir auch eine Arbeit suchen.
ein alter, einsamer und verbitterter Mensch also, durch diese Schreibweise haben Sie sich entlarvt..tatsächlich nicht ernst zu nehmen
Aha, ein Hellseher und Hobbypsychologe. Na prima!
Herz1952am 14.05.2014 | 21:46
Hallo Fiete, wenn irgend möglich noch vor Reha zum Arbeitsamt. Evtl. auch Klage gegen Kündigung einreichen, wenn Frist nicht eingehalten wird. Es ist nämlich Sache des Arbeitnehmers, dies zu tun, sonst wird die Kündigung rechtswirksam. Bei einem Kleinbetrieb ist allerdings auch eine Kündigung wg. Krankheit möglich. Einen Arzt der sich im Arbeitsrecht auskennt, den kenne ich nicht. Ansonsten AU-Bescheinigung umgehend bei Arbeitsamt einreichen. Also eine Arbeitsfähigkeit von einem Arbeitsplatz abhängig zu machen - noch nie erlebt bzw. gehört. Es geht bei Ihnen auch darum, ob LFZ durch AG, oder Arbeitsamt oder Krankenkasse. Und wie lange und von wem. Das ist wie auf einem "Verschiebebahnhof". Herz1952
lulaam 15.05.2014 | 10:09
Hallo Herz 1952, die Beurteilung af oder au zu entlassen beruht in der Tat auf einem ggf. vorhandenen Arbeitsverhältnis. Es ist z.B. ein Unterschied, ob nach einer Bandscheiben-OP wieder eine schwere körperliche Tätigkeit oder eine abwechslungsreiche leichte Tätigkeit wieer aufgenommen wird. Arbeitslose werden immer auf der Gundlage: leichte Tätigkeit, vollschichtig, beurteilt, auch wenn sie vor der Arbietslosigkeit als Arbeiter im Straßenbau gearbeitet haben.
Herz1952am 16.05.2014 | 11:42
Hallo Lula, was Sie schildern sehe ich als eine sog. Verweisungstätigkeit an. Ob zulässig oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Z.B.: ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht, bzw. ab wann. Normalerweise weist der Arzt die Tätigkeiten auf, die möglich sind und wie lange. Wenn der Hausarzt AU schreibt ist das praktisch schon der Widerspruch. Was dabei rauskommt, wird sich zeigen. Es läuft meist auf das Spiel "Verschiebebahnhof" hinaus. Mir hat ein Mitarbeiter einer KK gesagt: "Jeder betrügt z.Zt. jeden". Oder versucht zumindest die Leistungen ab zu wimmeln. Herz1952
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