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Arbeitsfähig nach Reha

von SylKL22.09.2009 | 14:38
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3 Antworten

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Hallo Guten Tag, Ich wurde heute nach 4 Wochen aus der Reha entlassen, als arbeitsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt obwohl die Ärztin mir sagte das ich in meinem zuletzt ausgeübten und erlernten Beruf als Verkäuferin keine 6 Std. mehr arbeiten kann und sie eine Umschulung empfiehlt. Weiterhin habe ich durch eine Therapie in der Reha wieder Schmerzen und Taubhaitsgefühl im Arm und solle mich deshalb in der Klinik noch einmal vorstellen, ob eventuell ein Titan Cage verruscht sei. Dafür habe ich aber auch erst einen Termin für den 30.9. bekommen. Was soll ich nun tun? Habe meinen letzten Job aufgrund der Erkrankung während der Probezeit verloren und mußte mich dann bis zum Op Termin arbeitslos melden. Gruß S. Klinkhardt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sylkl,

bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unterstelle ich, dass die medizinische Rehabilitationsleistung auf Kosten der deutschen Rentenversicherung durchgeführt wurde. Dann wurde von der behandelnden Ärztin der Rehabilitationseinrichtung bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitationsleistungen) angeregt.

Diesbezüglich müsste Ihr Rentenversicherungsträger sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie innerhalb der nächsten 6 Wochen keine Nachricht erhalten empfehle ich Ihnen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Antragsformulare erhalten Sie nicht nur direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.

2 Antworten

Ahaam 22.09.2009 | 16:10
1. welcher Geburtsjahrgang sind Sie? 2. woher beziehen Sie z.Zt. Ihr Einkommen?
Nixam 22.09.2009 | 19:33
Liebe SylKL! Schreiben Sie einen kurzen Brief an Ihren RV-Träger und teilen Sie mit: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um ein Beratungsgespräch beim Fachberater für Rehabilitation. Mit freundlichen Grüssen Man wird Ihre Akte nehmen und sobald der Entlassungsbericht aus der Reha da ist, dem Ärztlichen Dienst zur Prüfung vorlegen, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihnen nötig sind. Anschliessend wird der Fachberater für Rehabilitation Ihre Akte erhalten und darüber entscheiden, ob er Ihnen einen Beratungstermin gewährt. Hier können Sie dann alles weitere bezüglich Umschulungs/Fortbildungsmöglichkeiten etc. mit ihm besprechen. VORHER SOLLTEN SIE ALLERDINGS IHRE OPERATION ABWARTEN UND GESUND WERDEN, DAMIT SIE BEIM BERATUNGSGESPRÄCH MIT DEM FACHBERATER REHABILITATIONSFÄHIG SIND. Dann erst kann er mit Ihnen konkret planen, was in Sachen Rehabilitationsleistungen unter Berücksichtigung Ihres Alters, Ihres Ursprungsberufes, Ihrer Qualifikationen Fähigkeiten etc.gemacht werden kann. Viele Grüsse Nix
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