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Arbeitslos am 1.1.2004

von Josef15.10.2008 | 07:08
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4 Antworten

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Grüß Gott, ich bin Jahrgang Mai 1949 und war zum Stichtag 1.1.2004 arbeitslos und erfülle alle Bedingungen für diese Vertrauensschutzregelung. Ich kann also mit 60 in Rente gehen. Meine Frage, gibt es Rentenabschläge und wenn ja, wie hoch? Dieses Renteneintrittsalter wurde nicht angehoben und im Fragebogen R240 steht ....... Auswirkungen der angehobenen Renten 0.3% Abschlag pro Monat. Im Umkehrschluss also keine Abschläge. Mit freundlichen Grüßen Josef

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.10.2008 | 16:07

Laut Text im R 240 unter Teil B, Ausführungen zur "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit..." wird unmissverständlich von einer Anhebung der Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme geschrieben. Davon unberührt bleiben die Abschläge; bei einem Rentenbeginn mit 60 sind es 18 Prozent.

3 Antworten

Haseam 15.10.2008 | 07:19
Hier irren Sie. Der Abschlag beträgt für volle 60 Monate a 0,3 % = 18 %. Der Bestandsschutz bezieht sich in Ihrem Fall nur auf den Rentenbeginn mit dem Monat nach vollendetem 60. Lebensjahr.
Josefam 15.10.2008 | 08:17
Servus Hase, weshalb wird dann auf dem Fragebogen R240 zwischen angehoben und nicht angehoben unterschieden? Gruß Josef
Schadeam 15.10.2008 | 09:10
die Altersgrenze wurde damals von 60 auf 63 bei dieser Rentenart angehoben. Wer am 01.01.2004 bereits arbeitslos war, kann trotzdem ab 60 in Rente gehen- darauf kann und konnte er vertrauen. Wer aber mit 60 in Rente geht(als Arbeitsloser) hatte schon damals 18% Abschlag. Das hat sich damals nicht geändert - insofern gibt es da natürlich auch keine besonderen Vergünstigungen...
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