Arbeitslos in 02/20, 45 Jahre Beitragszeit erreicht in 05/21.Rentenbeginn 07/23

von
Wolf.Gang

Habe einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit angeboten bekommen. Offiziell kann ich als 59iger und Langjährig versicherter am 01/07/2023 abzugsfrei in Rente gehen. Die 45 Jahre habe ich zum 01.05.2021 erreicht. Von einem Rentenberater(in unserer Fa.) habe ich gesagt bekommen,dass es keinerlei Probleme gibt,weil ich ja nicht die letzten 2 Jahre vor der Rente Arbeitslosengeld beziehe. D.h. ich bekäme ab 01.02.2020 bis 31.01.2022 Arbeitslosengeld und erreiche in dieser Zeit(Mai 2021) meine 45 Jahre.Nach den 2 Jahren Arbeitslosigkeit bekomme ich keine Leistungen dritter mehr bis zum eigentlichen Rentenbeginn 2023.Muss deshalb auch in diesem Zeitraum keinerlei Beiträge mehr in die Rentenkasse einzahlen. Fragen:
In wie weit ist das richtig.
Verschiebt sich doch der Renteneintritt,wegen der Arbeitslosigkeit.
Muss ich tatsächlich nach erreichen der 45 Jahre nichts mehr in die Rentenkasse einzahlen(zb. von der Abfindung).
Möchte schliesslich nicht später in Rente gehen,nur weil eine falsche Beratung vor liegt.

von
W°lfgang

Hallo Namensvetter :-)

> Habe einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit angeboten bekommen.

Was kommt dabei extra seitens des AG für Sie als finanzielle Abgeltung 'netto' bei raus? ...

...denn, da kommt Einiges zusammen, das es zu bewerten gilt, bis der erste/gekürzte und zweite/ungekürzte Rentenanspruch möglich ist ...und wie/mit welchen Einkünften 'überbrücke' ich das, LOHNT die Wartezeit bis auf den ungekürzten Rentenbeginn überhaupt ./. ich hätte ja schon xx.xxx € an gekürzter Rente haben können.

Zunächst:

ALG endet 01.2022 – wie geht es dann finanziell weiter? KV/Familienversichert möglich – oder auch noch extra freiwillige KV/PV-Beiträge bis zum Rentenbeginn zahlen müssend?

59er heißt auch, dass schon mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte bei Abschlag von 11,4 % möglich wäre. Dafür 14 Monate später die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – wann habe ich 'zeitnah' den Verzicht auf die Rente mit Abschlag mit dem 11,4 %-Mehrbetrag wieder raus?!

Das mit den 45 Jahren/bereits vorher erreicht, ist nebensächlich – ja, die werden rechtzeitig vor dem Mindestalter dafür (64+2) erreicht ...entscheidend ist vielmehr, wie Sie Ihre Lebenserwartung/Rentenbezugsdauer sehen und wann Sie neben Verzicht auf die Rente mit Abschlag wieder in der Amortisierungsphase sein werden ;-)

Gruß
w.
PS: > Von einem Rentenberater(in unserer Fa.)

Erinnert mich irgendwie an das "Modell /Banken/Sparkassen + MA-Entsorgung mit 'verlockenden' Konditionen mit Vertragsauflösung" in meiner Region. Doch ziemlich seriös, aber im Detail schon etwas 'wackelig'.

Besser: Sie lassen sich örtlich die Auswirkungen auf die jeweilige Rentenart vor Ort noch mal erklären!

von
Kaiser

Der Berater in Deiner Familie oder Firma hat völlig Recht. Allerdings wenn der erfährt, dass Du ihm sowieso nicht vertraust, wird das wohl bei Dir seine letzte Beratung gewesen sein.

von
W°lfgang

Zitiert von: Kaiser
Der Berater in Deiner Familie oder Firma hat völlig Recht. Allerdings wenn der erfährt, dass Du ihm sowieso nicht vertraust, wird das wohl bei Dir seine letzte Beratung gewesen sein.

???

Hat Ihr Beitrag zur Frage auch einen Inhalt - oder massieren Sie einfach/ wie so oft - nur die Tasten von den Krümeln frei?

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo User Wolf,Gang,

es ist richtig, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren, unter den genannten Bedingungen, erfüllen können. Auch müssen Sie danach keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr zahlen.
Wenn Sie nach Ende des Arbeitslosengeldbezuges keine Beschäftigung mehr aufnehmen, ist auf jeden Fall zu klären, wie Sie in der Zeit bis zum Rentenbeginn krankenversichert sind.
Ob es vielleicht sinnvoll ist, eine Altersrente für langjährig Versicherte mit den entsprechenden Abschlägen in Anspruch zu nehmen, die Abschläge ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen auszugleichen, sollten Sie bald in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Sie können durch die Sonderzahlungen ggfs. Ihre Steuerlast, die Sie durch ein Abfindung haben, vermindern.

von
Wolf.Gang

Zitiert von: Experte/in
Hallo User Wolf,Gang,

es ist richtig, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren, unter den genannten Bedingungen, erfüllen können. Auch müssen Sie danach keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr zahlen.
Wenn Sie nach Ende des Arbeitslosengeldbezuges keine Beschäftigung mehr aufnehmen, ist auf jeden Fall zu klären, wie Sie in der Zeit bis zum Rentenbeginn krankenversichert sind.
Ob es vielleicht sinnvoll ist, eine Altersrente für langjährig Versicherte mit den entsprechenden Abschlägen in Anspruch zu nehmen, die Abschläge ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen auszugleichen, sollten Sie bald in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Sie können durch die Sonderzahlungen ggfs. Ihre Steuerlast, die Sie durch ein Abfindung haben, vermindern.


Erstmal Danke an alle,die mir geantwortet haben. Die Zeit nach der Arbeitslosigkeit wird mit einer Abfindung überbrückt. Diese ist lt Steuerberater noch so hoch(nach Steuerabzug) dass ich sehr gut davon Leben kann und auch die ca. 190€ KV/PV/mtl. kein Problem darstellen. Gut davon Leben heisst,es ist mehr als das ALG und somit kein sinnvoller Anlass auf 11,4 % für immer bei der Rente zu verzichten. Noch ne Anmerkung zum Rentenberater in der Fa. Nein ich Misstraue dem nicht.Ist ja auch Neutral gewesen.Aber es hört sich eben für Laien zu einfach und schön an.

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