Hallo User Wolf,Gang,
es ist richtig, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren, unter den genannten Bedingungen, erfüllen können. Auch müssen Sie danach keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr zahlen.
Wenn Sie nach Ende des Arbeitslosengeldbezuges keine Beschäftigung mehr aufnehmen, ist auf jeden Fall zu klären, wie Sie in der Zeit bis zum Rentenbeginn krankenversichert sind.
Ob es vielleicht sinnvoll ist, eine Altersrente für langjährig Versicherte mit den entsprechenden Abschlägen in Anspruch zu nehmen, die Abschläge ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen auszugleichen, sollten Sie bald in einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Sie können durch die Sonderzahlungen ggfs. Ihre Steuerlast, die Sie durch ein Abfindung haben, vermindern.