Hallo!
Ich habe eine Frage zu der gesetzlichen Rente. Ich arbeite gerade für 6 Monate in den Niederlanden. Mein Vertrag endet am 1.10. Meine neue Arbeitsstelle beginnt allerdings erst ab 1.11 (auch in den Niederlanden für 3 Jahre, danach kehre ich nach Deutschland zurück). Muss ich mich für diesen Monat arbeitslos melden? Wenn nicht, gibt es dann Schwierigkeiten, wenn ich die Rente beantrage? Und muss ich mich dann in Deutschland oder in den Niederlanden arbeitslos melden?
Vielen Dank im voraus!
Kati
Schwierigkeiten für die künftige Rente dürfte es keine geben, wenn dieser kurze Zeitraum nicht mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist. Sie sollten sich dennoch in der Zwischenzeit bei der Arbeitsverwaltung Ihres Wohnstaates melden. Dort erhalten Sie Auskunft, inwieweit Sie für diesen Zeitraum Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit haben. Fragen Sie dort nach, ob und in welcher Form diese Zeit der Rentenversicherung, sei es in den Niederlanden oder in Deutschland gemeldet wird. Sofern diese Lücke mit deutschen oder niederländischen Versicherungszeiten gefüllt werden kann, kann dies zur Erhöhung Ihrer künftigen Rentenansprüche führen. Selbst wenn Sie keine Leistungen erhalten, kann diese Zeit unter Umständen als Überbrückungszeit für die Prüfung bestimmter Rahmenzeiträume von Bedeutung sein. Bewahren Sie auf alle Fälle die Unterlagen über die Arbeitslosmeldung auf. Um Ihre Frage differenzierter beantworten zu können, wäre es auch von Bedeutung, wo Sie Ihren Wohnsitz haben und ob Sie in den Niederlanden nach dortigem Recht versichert sind oder im Rahmen einer Entsendung durch Ihren Arbeitgeber weiterhin nach deutschem Recht.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich bin derzeit in Amsterdam beschäftigt, bin aber noch in Deutschland gemeldet, da mein Vertrag erstmal nur für ein halbes Jahr gilt und ich noch nicht wusste, ob ich bleiben kann. Ich bin nicht über einen Arbeitgeber in Deutschland entsandt worden. Ich bin in den Niederlanden versichert (Krankenversicherung).
Für diesen einen Monat, in dem ich keinen Vertrag haben würde, möchte ich kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Ich hatte nur mal gehört, dass es für die Rente wichtig sei, alle Stationen lückenlos belegen zu können (ist das so?). Für diesen Monat könnte ich das dann nicht, zumal ich dann auch in Urlaub fahren wollte.
Viele Grüße
Kati
ob es auf diesen einen Monat ankommt, kann Ihnen nur der sagen, der die Gesetze in D und in NL an dem Tag kennt, wenn Sie später mal berentet werden.
also ein Wahrsager.
aber normalerweise hängt die spätere Rente nicht an einem Monat mehr oder weniger.