Arbeitslos mit 58 ohne Ausschicht auf neuen Arbeitsplatz

von
Monika

hallo ich wollte wissen gibt es eine Möglichkeit mit fast 59 früher Rente zu bekommen.

von
senf-dazu

Ab 63 ist eine Altersrente möglich, wenn die Wartezeit von 35 Jahren für diese Rentenart erfüllt ist.

Vorher ist nur eine Erwerbsmnderungsrente möglich, dafür müssen Sie aber nicht arbeitslos sein, sondern erwerbsgemindert, also unfähig, länger als 6 Stunden einer Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen.
Bis vor einigen Jahren gab es die Rente wegen Arbeitslosigkeit, das hätte bei Ihnen gepasst (arbeitslos bis 60, dann Rente), aber diese Rentenart gibt es nicht mehr.
Versuchen Sie, die kommenden fünf Jahre noch mit Arbeitsamt/Jobs über die Bühne zu bringen, dann können Sie Rente beantragen.
Toi, toi, toi!

Experten-Antwort

Grundsätzlich ist eine Altersrente für Versicherte ab Jahrgang 1955 frühestens mit 63 möglich. Sollte jedoch eine Schwerbehinderung von mindestens 50% Grad der Behinderung vorliegen, ergibt sich je nach Jahrgang ein früherer Rentenbeginn (bei Jahrgang 1959 z.B. wäre dies 61 Jahre und 2 Monate).
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist vom Alter unabhängig.
Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Termin auf einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, um auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen zu lassen.

Experten-Antwort

Grundsätzlich ist eine Altersrente für Versicherte ab Jahrgang 1955 frühestens mit 63 möglich. Sollte jedoch eine Schwerbehinderung von mindestens 50% Grad der Behinderung vorliegen, ergibt sich je nach Jahrgang ein früherer Rentenbeginn (bei Jahrgang 1959 z.B. wäre dies 61 Jahre und 2 Monate).
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist vom Alter unabhängig.
Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Termin auf einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, um auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen zu lassen.

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