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Arbeitslos mit 58

von Walter24.05.2007 | 00:18
1651 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich kann mit 60 in Rente gehen wg. Schwerbehinderung.Jetzt habe ich einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben und bin damit mit 58 arbeitslos.Ich will aber kein Arbeitslosengeld beantragen um ins Ausland gehen zu können. Jetzt meine Fragen : Was muss ich tun , bzw. gibt es Falltüren die ich nicht sehe? Muss ich Rentenbeiträge für die 2 Jahre Arbeitslosigkeit entrichten. Danke in Voraus. Walter

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.05.2007 | 12:17

Hallo, Walter,

den Ausführungen von Schade ist nichts hinzuzufügen.

Wir schließen uns der Empfehlung zu einer persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung an.

1 Antworten

Schadeam 24.05.2007 | 08:00
zunächst rate ich zu einem Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der RV - dort kann man Sie umfassend beraten. Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben und mindestens 50% schwerbehindert sind, ist die Altersrente mit 60 möglich; da wäre es unerheblich , ob Sie die letzten 2 Jahre versichert sind oder nicht. Wenn die Lücke nicht größer als 2 Jahre wird, sehe ich auch kein Problem für den Fall, dass Sie zwischen 58 und 60 erwerbsgemindert werden, also gar nicht mehr arbeiten können. Freiwillige Beiträge sind möglich - da jeder 1000 € Betrag die spätere Monatsrente um 4-5 Euro steigert, muss das gut überlegt werden. Wenn Sie die 2 Jahre mit Ersparnissen überbrücken können, sehe ich kein Problem. Fragen zum möglichen ALG stellen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit
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