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Arbeitslos mit 59

von Heinzi16.01.2010 | 11:29
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin im Juli 1950 geboren und seit seit dem 01.01.2010 Arbeitslos. 24 Monate kann ich Arbeitslosengeld bekommen wurde mir gesagt. Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir in dieser Zeit vom Arbeitsamt angeboten wird. Ich habe eine Ausbildung als Schlosser gemacht.

4 Antworten

KSCam 16.01.2010 | 11:53
Diese Frage klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit- da wird sich kein Rentenexperte "aus dem Fenster lehnen". Da sie (sofern nicht schwerbehindert oder weiblich) erst mit 63 in Rente gehen können, läge eine Arbeitsaufnahme vielleicht sogar im eigenen Interesse um Hartz4 oder Zeiten ohne Leistungen ab 01.01.2012 zu vermeiden :-))
Jerezam 16.01.2010 | 12:10
Im Prinzip müssen Sie schon fast jede Arbeit annehmen, ABER wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind, sollten Sie dies ihrem Sachbearbeiter mitteilen. Sie können bzw. werden dann nur unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in diesen entsprechende Jobs vermittelt. Damit also dann eben nicht in alle und jeden Job... Sie sollten event. auch überlegen einen Schwerbehindertenantrag zu stellen, denn damit hätten Sie dann noch mehr Schutz !
peter.am 16.01.2010 | 17:54
...für die Rente noch zu jung für den Arbeitsmarkt "etwas" zu alt. Zwei Jahre ALG sind sicher, doch was dann? Da bleibt dann immer noch über ein Jahr bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn (siehe Rentenrechner der DRV). Die Agentur für Arbeit wird (wenn überhaupt) kaum finanziell ernsthafte Jobs zur Vermittlung anbieten können. Dazu solltest Du die Jobboerse.arbeitsagentur.de/ selbst nach geeigneten Angeboten durchforsten, da sieht man selbst was der Markt so hergibt. Wenn die AfA Jobs anbietet, so gibt es Vermittlungsangebote mit oder ohne Rechtsmittelbelehrung. "Ohne" bedeutet man kann sich die Sache aussuchen. "Mit" bedeutet man muß seiner Mitwirkungspflicht nachkommen, ansonsten droht eine Sperrfrist. (z.B. 3 Monate kein ALG, damit verbunden weitere 3 Monate Kürzung der Bezugszeit des ALG-Anspruchs. Somit hast Du nur noch 1,5 Jahre ALG!! Also vorsicht bei voreiliger Ablehnung.) Letztlich wirst Du nicht umhin kommen noch etwas arbeiten zu müssen. Es sei denn Du "willst" nach den 2 Jahren ALG die Zeit bis zur Rente vom Amt leben. Viel Glück Peter
pitttam 16.01.2010 | 19:26
Waren Sie am 1.1.2004 befristet Beschäftigt usw.(§237) gibt es ab 60 Rente wg. Arbeitslosigkeit. Beraten lassen. Gruß
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