Hallo LEO46,
egränzend zum Beitrag von Amade: Die gleiche "58'er-Regelung" des § 428 SGB III (für den Bezug von Arbeitslosengeld) befindet sich auch in § 65 SGB II (für den Bezug von Arbeitslosengeld II - Hartz IV). Sie können somit nicht gezwungen werden, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen - weder aus dem Arbeitslosengeldbezug, noch aus Hartz IV heraus.