Nein, die Agentur kann Sie nicht dazu zwingen, vorrangig eine geminderte Altersrente zu beantragen.
Ihr Jahrgang ist noch berechtigt, die 58er-Regelung zu unterschreiben (§ 428 SGB III). Das bedeutet: Bezug von Arbeitslosengeld unter erleichterten Vorraussetzungen.
Ihnen könnte jedoch anderes Ungemach drohen. Die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld sind ja drastisch gekürzt worden. Spätestens nach 18 Monaten droht Arbeitslosengeld II, das ist eine Bedürftigkeitsleistung.
Kaufen Sie sich für wenige Euro einen Ratgeber für Hartz IV, um sich auf diesen Lebensabschnitt vorzubereiten.
Ein Tipp vorab zu Hartz IV (Arbeitslosengeld II)
Wenn Sie die Vermögensgrenzen für den Bezug von ALG II zur Zeit überschreiten, ziehen Sie Anschaffungen / Renovierungen vor und zahlen evtl. vorhandene Schulden nach Möglichkeit zurück.
Hier einige links:
http://www.alg-2.info/
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.sozialhilfe24.de/alg-2.html